Ohne Trauer keine Power

„Ohne Trauer keine Power” – diesen Spruch hat meine Frau Gisela Sauerland geprägt, die u.a. für die Hospizgruppe am Lukas-Krankenhaus Trauerarbeit macht. Er bringt die Erfahrung auf den Punkt, dass größere Verlusterfahrungen die Tendenz haben, uns unsere Lebensenergie zu stehlen, und dass es in der Regel das Durchleben der Trauer mit den mit ihr verbundenen meist schmerzlichen oder aufwühlenden Gefühlen ist, das uns hilft, diese Energie zurückzugewinnen.

Edward Munch, Der Schrei, undatierte Zeichnung, Kunstmuseum Bergen

Nun haben ja die meisten Menschen eine instinktive (und im Prinzip höchst gesunde!) Tendenz, Schmerz auszuweichen. Und so gehören zum großen Spektrum der „normalen” Trauerreaktionen genau auch solche, die Schmerzvermeidung zum Ziel haben. Typisch in diesem Sinne ist es, z. B., alles zu vermeiden, was mich an das Verlorene erinnert, verstärkt Alkohol oder beruhigende Medikamente zu konsumieren oder mich schnell in die Arbeit, eine neue Beziehung oder andere Aktivitäten zu stürzen.

Wie gesagt, das alles ist völlig normal und für viele Menschen eine stimmige Art, auf einen Verlust zu reagieren. Schwierig wird es dann, wenn die anderen Aspekte des Umgangs mit der Trauer zu weit in den Hintergrund treten.

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Freiheit in Verantwortung: eine evangelische Position zum assistierten Suizid

In diesem Post möchte ich auf einen gemeinsamen Gastbeitrag des Münchner Theologen und Vorsitzenden der Kammer für öffentliche Verantwortung Reiner Amseln, der Bochumer Theologin Isolde Karle und dem Diakoniepräsidenten Ulrich Lilie in der FAZ vom 11.1.2021 hinweisen, in dem diese sich mit dem assistierten Suizid auseinandersetzen.

Dabei betonen sie die gute Vereinbarkeit der Wertschätzung des Individuums und seiner Freiheit mit den eigenen christlichen Wurzeln, an der auch politische Entscheidungen zu messen seien, und fahren dann fort:

„Jede und jeder Einzelne soll als Mensch in seiner eigenen, individuellen Würde in den Blick genommen werden. In dieser Hochschätzung des Individuums und seiner Selbstbestimmung gibt es keine Differenz zwischen dem Urteilstenor des Verfassungsgerichts und der Position der evangelischen Ethik. Die Selbstbestimmung anzuerkennen und zu fördern bedeutet selbstverständlich nicht, jede Handlungsweise gutzuheißen oder sich gar mit ihr zu identifizieren. Aber es bedeutet, den unterschiedlichen Formen, das eigene Leben zu gestalten, Respekt entgegenzubringen – auch wenn sich diese Gestaltung darauf bezieht, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen.”

Sie stellen dann klar, dass eine solche Haltung nicht bedeutet, jegliches Verhalten gut zu finden, sondern nur, die Person in ihrer Selbstverantwortung zu akzeptieren. Dabei setzen sie sich im Folgenden auch mit der Frage auseinander, wie frei bzw. selbstverantwortet eine Suizidentscheidung überhaupt sein könne, machen deutlich, dass sie Menschen vor äußerem Druck schützen und Lebensperspektiven (innere und äußere) erschließen wollen, und und betonen dann, dass kirchliche Vertreter*innen am meisten Vertrauen genießen könnten, wenn sie nicht vorschnell Partei ergriffen, indem sie einen assistierten Suizid als unvereinbar mit dem christlichen Glauben brandmarken würden.

Positiv entwickeln sie eine Vision einer Diakonie und Kirche, die „neben einer bestmöglichen medizinischen und pflegerischen Versorgung auch bestmögliche Rahmenbedingungen für eine Wahrung der Selbstbestimmung” bereitstellen. Dazu könnten dann nach ihren Vorstellungen auch Beratungsangebote und die Ermöglichung des assistierten Suizids gehören.

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Rassismus angehen – weiße Privilegien wahrnehmen

Der Tod vom George Floyd in Minneapolis durch rassistische Polizeigewalt im Mai 2020 hat auch in meiner Kirche, der Evangelischen Kirche von Westfalen, zu einem verstärkten Nachdenken über Rassismus geführt, das sich z.B. in einer Stellungnahme ihrer Jugendkammer oder der Durchführung einer Studientags Weiße Privilegien in der Kirche im Oktober jenes Jahres ausdrückte. Grundlage dafür ist ein Satz aus der Stellungnahme der Jugendkammer, dem wohl nur wenige Christ*innen dieser Kirche widersprechen würden:

„Wir sind überzeugt: Rassismus jeglicher Art ist mit dem christlichen Glauben unvereinbar. Vor Gott sind alle Menschen gleich. Rassismus beinhaltet jedoch eine Ideologie der Ungleichheit, negiert damit diese christliche Grundüberzeugung und missachtet die fundamentalen Freiheits- und Gleichheitsrechte des Menschen.”

So weit, so klar. Aber nicht nur in den USA, sondern auch bei uns werden Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund nicht nur von ausgewiesenen Rassist*innen als „anders” ausgegrenzt oder ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum erschwert. Exemplarisch deutlich machen das die wütenden Beiträge des Bandes Eure Heimat ist unser Albtraum, aber auch deren Kritik durch Canan Topçu in einem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung.

Dabei gibt es ganz unterschiedliche Definitionen, was Rassismus eigentlich ist. Hier ein paar Beispiele:

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Wenn Fremde sich begegnen: Geschichten gegen den Hass

Vor einiger Zeit habe ich ein Buch geschenkt bekommen, das mich beim Lesen zu faszinieren begann: Bastian Berbner, 180 Grad, Geschichten gegen den Hass, erschienen 2019 bei C.H. Beck.

Sein Autor, Redakteur bei der Zeit, setzt sich mit den Polarisierungen auseinander, die unsere Gesellschaften immer weiter auseinanderreißen. Was ihn daran besonders interessiert, ist der Einfluss der Vorurteile. Sie sieht er zu einem wichtigen Teil als durch die Medienberichterstattung gefördert (S. 56ff), denn unser Denken und Fühlen werde entscheidend durch die Informationen geprägt, die uns im Moment im Bewusstsein sind. Und das, was die meisten Medien berichteten, sei eben nur eine sehr spezifische Auswahl der Wirklichkeit, eine, in der Terrorismus oder auch akute Katastrophen oder andere spektakuläre bad news bei weitem überrepräsentiert seien.

Was er dagegensetzt, sind Beispiele, in denen Menschen unterschiedlicher Gruppen sich mehr oder weniger freiwillig oder gezwungen unter solchen Bedingungen begegnen, dass sie einander mit ihrer jeweils individuellen Lebenssituation und Lebensgeschichte kennenlernen und sie die Vorurteile über die jeweils andere Gruppe relativieren können bzw. sie auf die Unterschiede reduzieren, die zwischen ihnen tatsächlich vorhanden sind.

Zu den Beispielen gehören ein Wohnprojekt in der Schweiz, das darauf angelegt ist, dass dort Menschen ganz unterschiedlicher Lebensweise in ihrem Alltag regelmäßig miteinander zu tun haben (S. 139ff), ein bis dahin von Ausländer*innen in ihrer Umgebung genervtes Ehepaar, das sich mit ihren direkten Nachbarn (Flüchtlinge aus Serbien) anfreundet und sich für sie engagiert (S. 12ff), der Vielvölkerstaat Botswana, der es durch regelmäßige Versetzung seiner Beamt*innen durch das ganze Land hindurch verhindert hat, dass es zu ernsthaften ethnischen Spaltungen gekommen wäre (S.170ff), und das Projekt in Århus, wo ein Polizist junge Menschen, die zum IS nach Syrien ausgereist waren und wiederkamen, in die Gesellschaft zurückholt, indem er ihnen freundlich, interessiert und mit Respekt begegnet (S. 80.)

Persönlich am faszinierendsten empfand ich den Weg Irlands, Verfassungsänderungen so vorzubereiten, dass sie von einer zufällig ausgelosten Versammlung von Bürger*innen diskutiert und dann dem Parlament bzw. zur Volksabstimmung vorgelegt wurden. Hier erzählt Berbner wie sich dabei zwei Männer kennen und in ihrer jeweiligen Situation verstehen lernen, sodass eine wirkliche Verständigung stattfinden kann: ein schwulen jungen Mann und ein heterosexueller älterer, der in seiner Jugend von einem schwulen Mann sexuell missbraucht worden war. Die beiden saßen immer wieder in Beratungen zu wichtigen Fragen zusammen und irgendwann konnten sie so miteinander reden, dass der junge Mann sich die Vorurteile des älteren erklären konnte und dieser wiederum auch emotional den Unterschied zwischem schwulen und pädophilem Verhalten verstand (S. 124). Mich hat dieses Beispiel sehr beeindruckt und ich frage mich auch darüber hinaus, ob der von Berbner zitierte Satz des Aristoteles nicht eine tiefe Wahrheit enthält: „So gilt es, will ich sagen, für demokratisch, dass die Besetzung der Ämter durch das Los geschieht, und für oligarchisch, dass sie durch Wahl erfolgt.” (Aristoteles, Politik, übers. von Eugen Rolfes, IV, 9, 1294b 7–9, Hamburg 19814, S. 142 zitiert nach https://www.bpb.de/apuz/191195/losverfahren-ein-beitrag-zur-staerkung-der-demokratie?p=all#footnode14-14, gefunden bei Berbner, S.127.) Aber diesen Gedanken zu verfolgen, wäre sicher einen weiteren Post wert.

Insgesamt ist das Buch auf jeden Fall geeignet zum Nachdenken anzuregen, zumal es sowohl auch sozialpsychologische Theorien zum Thema mitliefert wie auch die Grenzen des Kontakts nicht verschweigt. So erzählt es auch von einem Beispiel, in dem das erzwungene Sich-Kennenlernen unter den Extrembedingungen von gemeinsamer Geiselhaft gerade nicht zur Solidarität, sondern zu tiefer Antipathie geführt hat.

Und so ist dieser gut lesbare Band von gut 200 Seiten sicher ein schönes Weihnachtsgeschenk für am Thema interessierte Menschen, eröffnet er doch einen Blick auf eines der zentralen Themen dieses Festes: (Eine Chance für mehr) Frieden auf Erden.

Seine Geschichten finden sich im Übrigen auch als Podcast unter http://www.hundert-achtzig.de.

Krankenhausfinanzierung: DRG abschaffen und zum Prinzip der Selbstkostendeckung zurückkehren?

Seit 1991, seitdem  ich im Krankenhaus arbeite, habe ich immer auch die Entwicklung der Krankenhausfinanzierung beobachtet. Ich habe viele Phasen erlebt, in den die Krankenhäuser unter einem massiven Spardruck standen, daneben kurze Phasen der Entspannung zumindest für das Haus, in dem ich gearbeitet habe. Ich habe verfolgt, wie die durchschnittlichen Verweildauern immer weiter sanken und habe mich mit den Auswirkungen auf die Beschäftigten und Patienten auseinandergesetzt.

In diese Zeit fallen mit 2004-10 auch die Jahre der Einführung der DRG, also dieses sehr komplexen Systems, durch das die Krankenhäuser (zumindest in demselben Bundesland) für dieselbe Art von Behandlungsfällen vom Grundsatz her dasselbe Geld bekommen. Viele kritische Stimmen sehen darin einen großen Einschnitt, der die Ökonomisierung unseres Krankenhaussystems markiere und z.B. zu einer massiven Senkung der durchschnittlichen Verweildauern geführt hätte, und fordern seine Abschaffung.

DRG als Mittel der Gerechtigkeit

Ich habe das lange Zeit anders eingeschätzt, denn auch vor Einführung der DRG sind die Verweildauern kräftig gesunken und auch damals schon standen die Krankenhäuser unter massivem Druck. Zudem begünstigte das in den unmittelbar vorausgehenden Jahren praktizierte System der gedeckelten Fortschreibung der Budgets auf Grundlage der Ausgaben des Jahres 1993 diejenigen Krankenhäuser, die damals wegen eines erhöhten (und eben damals noch refinanzierten) finanziellen Aufwandes teurer waren. Sie bekamen weiterhin mehr für vergleichbare Leistungen als andere Krankenhäuser, während Häuser die vorher (aus welchen Gründen auch immer) wirtschaftlicher gearbeitet und dadurch aber auch weniger Einsparpotenzial hatten, nun noch massiver unter finanziellen Druck gerieten als andere. Für diese (und das Krankenhaus, in dem ich gearbeitet habe, gehörte dazu) war die Einführung der DRG eine deutliche Erleichterung, die ich als gerecht empfand.

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Link

Die Herforder evangelische Marienkirchengemeinde Stiftberg hat mich in einem längeren Podcast zu meinem Werdegang aber vor allem zu den oben genannten Themen interviewt. Das ergab ein sehr lebendiges Gespräch zwischen dem dortigen Pfarrer Simon Hillebrecht, dem Presbyter Aike Schäfer und mir.

Nachzuhören unter https://ein-lebenszeichen.podigee.io/5-hanno-paul

 

Freiheit in Zeiten von Corona

Freiheit ist für mich immer ein zentrales Anliegen gewesen und das Motto dieses Blog ist nicht umsonst „Zur Freiheit berufen“. Zugleich merke ich, dass ich mich – anders offensichtlich als andere – trotz aller Beschränkungen des öffentlichen Lebens zurzeit nicht besonders unfrei fühle.

Ich habe darüber nachgedacht, woran das eigentlich liegt. Und ich denke, der entscheidende Punkt ist der, dass ich zwar nicht jede Maßnahme zur Eindämmung der Coronapandemie als sinnvoll erlebe, dass ich aber bisher i.d.R. nicht den Eindruck habe, dass diese Maßnahmen gezielt genutzt werden, um Freiheitsrechte abzubauen oder Ziele Dritter zu erreichen. Und da, wo Maßnahmen drohen, überzogen zu werden, scheinen unsere demokratischen Schutzmechanismen ganz gut greifen: So wie durch Gerichtsurteile das Demonstrationsrecht unter nachvollziehbaren Auflagen immer wieder gestärkt wurde oder wie die parlamentarischen Beratungen in NRW ein übergriffiges Epidemiegesetz wesentlich abschwächen konnten.

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Der Autor mit Nasen-Mund-Schutz

Von daher stelle ich erst mal fest: Unsere Regierung hat gehandelt – und zwar in einer Weise, die nicht die unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen an erster Stelle stellt. Dass diese Maßnahmen massive Auswirkungen auf viele Menschen (und auch Unternehmen) haben, Auswirkungen, die wir im Einzelnen noch immer nicht abschätzen können, ist ebenfalls klar. Allerdings auch, dass diese Maßnahmen bisher in der Hinsicht erfolgreich waren, dass die Coronapandemie bis jetzt nicht dazu geführt hat, dass unser Gesundheitssystem überlastet wurde. Letzteres erscheint mir nach dem, was ich in anderen Länder gesehen habe, nicht als selbstverständlich. Und bei aller Skepsis gegenüber Zahlen im Einzelnen, so scheint mir doch ziemlich deutlich, dass die Erkrankungszahlen für Covid-19 in diesem Land zurzeit sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Weiterlesen

Jetzt forschen: Welche Maßnahmen helfen wirklich gegen Covid-19?

Nun gelten die Beschränkungen durch die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus schon seit einigen Wochen und es mehren sich die Überlegungen, wie eine Rückkehr ins normale Leben möglich ist.

Ich finde es wichtig, dass diese Diskussion geführt wird. Was mir aber fehlt, ist eine fundierte Basis, abzuschätzen, welche Maßnahmen welche Folgen haben könnten. Und eine solche Basis brauchen wir doch, wenn wir ethisch verantwortete Entscheidungen treffen wollen.

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Coronaviren verlassen eine Zelle, Ersteller NIAID

Denn jede Entscheidung wird weitreichende Folgen haben und auf ihre Weise Menschenleben kosten. Jede Lockerung wird bewirken, dass sich wieder noch mehr Menschen mit dem Virus anstecken und einige davon werden sterben. Ein langes striktes Festhalten an den Maßnahmen wird u.a. unsere Wirtschaftskraft schwächen und steht in der Gefahr, erhebliche psychische Belastungen und Armut zu verursachen. Auch das wird nach allen bisherigen Erfahrungen auf unterschiedliche Weise Menschen krank machen und Leben gefährden.

Von daher wäre es gut zu wissen, wie genau die Auswirkungen welcher Maßnahme sein könnten, was natürlich extrem schwierig ist. Eine wichtige und deutlich eher umsetzbare Voraussetzung dazu aber wäre, sich einen guten Überblick zu verschaffen, wie die genaue Situation eigentlich ist: Wie viele Menschen haben sich angesteckt? Wie viele haben wie darunter gelitten? Wie viele sind inzwischen zeitweilig immun? Wie sind die aktuellen psychischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen der Restriktionen? Wie haben andere Länder gehandelt und welche Auswirkungen hatte das? Weiterlesen

Mein Glaube angesichts der Coronapandemie

Ich werde manchmal gefragt, „Herr Pastor, haben Sie eigentlich Angst vor dem Sterben?.“ Meine Antwort darauf ist: „Im Moment, glaube ich, nicht wirklich; aber zeigen muss es sich dann, wenn ich in der Situation bin und davor stehe.“

Auf einer anderen Ebene geht es mir auch so mit der augenblicklichen Situation. So unerwartet sie auch für mich kam, sie ändert eigentlich nicht meinen Blick auf die Welt. Dass jedes Leben und jede Gemeinschaft bedroht und zerbrechlich ist, weiß ich spätestens seit dem frühen Tod meines Vaters und, seitdem mir von Auschwitz und vom Zweiten Weltkrieg erzählt wurde. Und die Kriege in Jugoslawien, der Tsunami 2004 und tausend Schicksale hier im Krankenhaus haben mich immer wieder daran erinnert.

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Knospe der Nashi-Birne im Corona-Frühling; eigene Fotografie

Schau ich mir die Bibel an, dann sind das allerdings ganz und gar keine neuen Erfahrungen, sondern spiegeln in gewisser Weise das Zentrum christlichen Glaubens wider. Denn der Begründer unserer Religion ist eben kein erfolgreicher Kriegsheld, sondern am Kreuz zu Tode gefoltert worden. Allerdings – und das ist dann die andere Seite unseres Glaubens – eben nicht im Tod geblieben.

Was heißt das nun für mich in Corona-Zeiten? Weiterlesen

Ein Votum für Selbstbestimmung

Zum Urteil des Bundesverfassungsgericht zum § 217 StGB

Es ist jetzt sechs Jahre her, dass ich mich in meinem Post „Das Augenmaß wahren”  ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt habe, ob eine Verschärfung des Strafgesetzbuchs notwendig sei, um den Wert des Lebens in unserer Gesellschaft zu schützen. Schon damals kam ich zu der Überzeugung, dass dies nicht der Fall sei.

Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 den § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung des Suizids unter Strafe stellte, für nichtig erklärt hat, sehe ich mich in meiner Einschätzung bestätigt.

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Der Bundesadler im Bundesverfassungsgericht, Foto: Hilarmont

Dabei habe ich mich allerdings schon gefragt, ob ich dem Gericht auch da folgen möchte, wo es  von einem „Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden” und  „hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen” (alle Zitate aus oben genannter Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes) spricht. Doch bei genauem Nachdenken muss ich ihm Recht geben. Weiterlesen