§ 219a gestrichen – Kristina Hänel rehabilitiert

Gestern hat der Deutsche Bundestagestag beschlossen, den $ 219a abzuschaffen, die Urteile nach diesem Paragraphen aufzuheben und laufende Verfahren einzustellen.

Kristina Hänel bei Verleihung des Anne-Klein-Frauenpreises (2019), Foto: Stephan Röhl, Stephan Röhl/Heinrich-Böll-Stiftung from Berlin, Deutschland, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Das betrifft auch die Verfahren gegen Kristina Hänel, die als Ärztin in sachlicher Weise darüber informiert hatte, wie in ihrer Praxis Abtreibungen durchgeführt werden und dafür nach diesem Paragraphen verurteilt worden war, worüber ich auch in diesem Blog mehrfach berichtet habe.

Ich habe immer den Standpunkt vertreten, dass eine sachliche Information über Abtreibung erlaubt sein müsse. Von daher bin ich über diese Entscheidung des Bundestages froh.

Sie bestätigt unsere Rechtspraxis, die anerkennt, dass eine Schwangerschaft ein so tiefer Einschnitt in das Leben einer Frau ist, dass sie nicht gegen deren Willen erzwungen werden soll, auch wenn eine Abtreibung dem Lebensrecht des werdenden Kindes entgegensteht.

Unsere Gesetze bauen durch die Pflicht, sich beraten zu lassen, eine sinnvolle Hürde vor übereilten Entscheidungen auf. Einer weiteren Hürde durch fehlende bzw. schwer zugängliche Informationen, wie eine Abtreibung in einer bestimmten Praxis oder Klinik durchgeführt wird, bedarf es nicht.

Wenn die Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, gefallen ist, sollten die Frauen (oder Paare) so gut wie möglich unterstützt werden (wie natürlich auf ganz andere Weise auch für den Fall, sich für die Fortsetzung einer konfliktbelasteten Schwangerschaft zu entscheiden).

Dasselbe gilt für die Ärzt*innen, die diesen Dienst an diesen Frauen in fachlich und menschlich guter Weise durchführen und so verhindern, dass ihnen unnötig zusätzliches Leid zugefügt wird zu dem was, was ein Schwangerschaftskonflikt immer schon mitbringt.

Der beschlossene Gesetzentwurf findet sich unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-schwangerschaftsabbruch-219a-891910

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