Freiheit in Verantwortung: eine evangelische Position zum assistierten Suizid

In diesem Post möchte ich auf einen gemeinsamen Gastbeitrag des Münchner Theologen und Vorsitzenden der Kammer für öffentliche Verantwortung Reiner Amseln, der Bochumer Theologin Isolde Karle und dem Diakoniepräsidenten Ulrich Lilie in der FAZ vom 11.1.2021 hinweisen, in dem diese sich mit dem assistierten Suizid auseinandersetzen.

Dabei betonen sie die gute Vereinbarkeit der Wertschätzung des Individuums und seiner Freiheit mit den eigenen christlichen Wurzeln, an der auch politische Entscheidungen zu messen seien, und fahren dann fort:

„Jede und jeder Einzelne soll als Mensch in seiner eigenen, individuellen Würde in den Blick genommen werden. In dieser Hochschätzung des Individuums und seiner Selbstbestimmung gibt es keine Differenz zwischen dem Urteilstenor des Verfassungsgerichts und der Position der evangelischen Ethik. Die Selbstbestimmung anzuerkennen und zu fördern bedeutet selbstverständlich nicht, jede Handlungsweise gutzuheißen oder sich gar mit ihr zu identifizieren. Aber es bedeutet, den unterschiedlichen Formen, das eigene Leben zu gestalten, Respekt entgegenzubringen – auch wenn sich diese Gestaltung darauf bezieht, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen.”

Sie stellen dann klar, dass eine solche Haltung nicht bedeutet, jegliches Verhalten gut zu finden, sondern nur, die Person in ihrer Selbstverantwortung zu akzeptieren. Dabei setzen sie sich im Folgenden auch mit der Frage auseinander, wie frei bzw. selbstverantwortet eine Suizidentscheidung überhaupt sein könne, machen deutlich, dass sie Menschen vor äußerem Druck schützen und Lebensperspektiven (innere und äußere) erschließen wollen, und und betonen dann, dass kirchliche Vertreter*innen am meisten Vertrauen genießen könnten, wenn sie nicht vorschnell Partei ergriffen, indem sie einen assistierten Suizid als unvereinbar mit dem christlichen Glauben brandmarken würden.

Positiv entwickeln sie eine Vision einer Diakonie und Kirche, die „neben einer bestmöglichen medizinischen und pflegerischen Versorgung auch bestmögliche Rahmenbedingungen für eine Wahrung der Selbstbestimmung” bereitstellen. Dazu könnten dann nach ihren Vorstellungen auch Beratungsangebote und die Ermöglichung des assistierten Suizids gehören.

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BGH: Anforderung an Bestimmtheit von Patientenverfügungen nicht überspannen

Der Bundesgerichtshof hat im November letzten Jahres ein Urteil gefällt (vgl. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0185/18), in dem er seine bisherige Linie bei der Bewertung von Patientenverfügungen weiterführt und zu hohe Anforderungen in Bezug auf ihre Konkretheit verwirft.

Im konkreten Fall hatte eine Frau 1998 in einer Patientenverfügung u.a. festgehalten, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünsche, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins bestehe oder aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleiben sollte. Zudem habe sie nach Zeugenaussagen in den folgenden Jahren mehrmals  in Bezug auf Wachkomapatienten gesagt, so wolle sie nicht leben, in so einer Situation wolle sie auch nicht künstlich ernährt werden und  das habe sie durch ihre Patientenverfügung auch ausgeschlossen. Zugleich hatte sie geschrieben, aktive Sterbehilfe lehne sie ab.

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2008 hatte sie erst einen Schlaganfall erlitten, um dann einen Monat später durch Sauerstoffmangel ins Wachkoma zu fallen. Dazwischen hatte sie ihrer Therapeutin trotz Trachealkanüle gesagt, dass sie sterben wolle. Trotzdem war sie mittels einer Magensonde künstlich mit Flüssigkeit versorgt und ernährt worden. Weiterlesen

Krebs: Von der Freiheit der Entscheidung

Mein Vater ist in den 7oJahren früh an Magenkrebs verstorben. Er hatte das Glück, seine letzte Zeit zuhause verbringen zu dürfen und im wahrsten Sinne des Wortes in seinem eigenen Bett in der Tiefe der Nacht zu entschlafen. Das war für mich als Kind ein Trost.

Wütend allerdings hat mich schon damals gemacht, dass mir erzählt wurde, die Strahlentherapie, die er bis einige Zeit vor seinem Tod bekommen und unter der er sehr gelitten hatte, hätte er nicht gekriegt, weil man noch eine lindernde oder gar heilende Wirkung davon erwartet hätte, sondern nur, um ihm nicht das Gefühl zu geben, nichts mehr zu tun. Das hat früh in mir ein Misstrauen hinterlassen, was den Sinn ärztlicher Entscheidungen im Allgemeinen und Chemotherapien und Bestrahlungen im Besonderen betrifft.

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Kontrastprogramm

Nun habe ich ja als Krankenhauspfarrer viel mit Menschen zu tun, die auf unterschiedlichste Weise an Krebs erkrankt sind und mit Ärztinnen und Ärzten, die viel Fachwissen und Engagement einsetzen, diesen Menschen zu helfen. Ich mag diese Menschen und schätze ihre Arbeit. Doch manche grundlegenden Fragen sind geblieben, und ich merke, dass es da keine einfachen Antworten gibt. Weiterlesen