Brauchen wir ein Gesetz zum assistierten Suizid?

Seitdem das Bundesverfassungsgericht vor mehr als 3 Jahren entschieden hat, dass der $ 217 in der damaligen Form verfassungswidrig war und deshalb ab sofort ohne Wirkung, hat sich die Frage gestellt, ob es gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der Begleitungsmöglichkeiten von Suizidwilligen und zur Prävention geben sollte, so wie sie auch das Bundesverfassungsgericht als Möglichkeit benannt hatte. Auch ich habe das in meiner Würdigung des Urteils so bedacht.

Drei interfraktionelle Gruppen im Bundestag haben unterschiedliche Gesetzentwürfe dazu erarbeitet und darüber in einer ersten Anhörung im November 2022 darüber beraten.

Nun aber mehren sich Stimmen von Experten, die sich für einen Verzicht einer weiteren gesetzlichen Regelung einsetzen. Dazu gehören die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) von November 2022 und ein Votum, das der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates und Erlanger Theologie-Professor Peter Dabrock, zusammen mit dem Theologen Reiner Anselm, der Palliativmedizinerin und Klinikdirektorin Claudia Bausewein und dem Staatsrechtler Wolfram Höfling, der früher ebenfalls dem Ethikrat angehört hat, erarbeitet haben (vgl. den Bericht im Online-Magazin „Sonntagsblatt“).

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Herrscherin der Welt

Was würden Sie tun? Was würden Sie tun, wenn Sie nicht nur König von Deutschland wären, wie es Rio Reiser besingt, sondern Herrscher oder Herrscherin der Welt. Und zwar mit größter Weisheit, absolutem Gerechtigkeitssinn und unbegrenzter Macht. Na ja, nicht mit ganz unbegrenzter Macht. Die Naturgesetze würden schon weiterhin gelten Und sie müssten mit den Menschen zurechtkommen, die es auf dieser Erde gibt. Aber diese könnten Sie mit Ihren Gesetzen und einem loyalen Machtapparat so beeinflussen, wie Sie wollen.

Das Wappen von Lucelle auf der Kanzel von 1699 (Hugues-Jean Monnot) mit der Weltenherrscherin auf dem Kirchendach.

Was würden Sie tun angesichts des Leides in der Welt – des aktuellen und des zukünftigen, welches z. B. durch Treibhausgase, weitere Umweltverschmutzung, den Raubbau an natürlichen Ressourcen und das weitere Anwachsen der Zahl der Menschen jetzt angelegt wird?

Wie würden Sie dafür sorgen, dass alle genug zum Leben haben?

Was würden Sie den Menschen in Deutschland oder in den USA zumuten? Was an Einschränkungen beim Heizen, beim Fahren, beim Kleiden, beim Konsumieren? Und wem in diesen Ländern?

Welche Eingriffe würden Sie wem darin zumuten, dass neue technische Lösungen (wie Windkraftanlagen, Staudämme, Leitungen, Eisenbahnen etc.) den Sparzwang abmildern könnten (aber natürlich nicht ohne Auswirkungen auf die Natur und das Leben der Menschen in der Nähe dieser Anlagen)?

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Nino Haratischwili: Die Katze und der General

Neulich bin ich auf ein Buch gestoßen, das schon etwas älter ist, aber mich ziemlich bewegt. Es ist der 2018 erschienene Roman der Deutsch-Georgierin Nino Haratischwili „Die Katze und der General“. Darin erzählt sie die Geschichte eines Kriegsverbrechens durch die russische Armee in Tschetschenien und, wie einer der daran Beteiligten, der inzwischen zum Oligarchen aufgestiegene „General“, Gerechtigkeit dafür erzwingen will.

Faszinierend war für mich der Wechsel der Perspektiven, aus der dieses Buch geschrieben ist. In einem Spiegelinterview sagt die Autorin auf die Frage, welche Frage sie sich zu Beginn des Schreibens gestellt hätte:

„Wie kann man als Täter weiterleben? Machen Umstände Menschen zu Monstern? Nicht jeder verhält sich in einer Kriegssituation gleich, woran liegt das? Daran habe ich mich regelrecht abgearbeitet.“

Um dem näher zu kommen, beschreibt sie Ereignisse aus der Sicht verschiedenster Menschen, die alle auf ihre Weise mit den Konflikten in der zerfallenden Sowjetunion und ihrer Nachfolgestaaten verbunden sind: als Soldaten oder Opfer der kriegerischen Auseinandersetzungen, als deren Angehörige, als Menschen, die unter den Folgen des wirtschaftlichen Zerfalls der UdSSR zu leiden haben, als ein Deutscher, den dieses Thema so fasziniert, dass es sein Leben bestimmt.

Das Kriegsverbrechen selbst nimmt nach Haratischwilis Worten (ebd.) eine wahre Begebenheit aus dem Tschetschenienkrieg auf. Wie realistisch die Perspektiven der verschiedenen Charaktere sind, die fast alle durch die Gewalt des Krieges in irgendeiner Weise direkt oder indirekt traumatisiert wurden, kann ich mangels eigenes Wissens ehrlicherweise nicht beurteilen. Auf jeden Fall haben mich die verschiedenen Personen in der Wucht ihrer Darstellung und ihrem jeweiligen Drang nach Leben in ihren Bann gezogen.

Insgesamt hat mir dieses überaus spannende Buch diese Region an der Grenze Europas näher gebracht. Es hat mir – ohne sein Verhalten gutzuheißen – auch verständlicher gemacht, warum Putin in seinem Land so eine hohe Akzeptanz hat. So hat es mich angeregt, mich mehr mit der Geschichte dieses Teils der Welt zu beschäftigen, der uns durch den Krieg in der Ukraine ja ohnehin näher gerückt ist.

Link

Dieses Mal nur ein ganz kurzer Beitrag. Die Zeitung Emma hat einen Offenen Brief an Olaf Scholz formuliert, der seine früher abwägende Haltung im Ukraine-Krieg lobt und ihn dazu auffordert, auch weiterhin alles zu unternehmen, eine Eskalation zu verhindern: https://www.emma.de/artikel/offener-brief-bundeskanzler-scholz-339463.

Dieser Brief spricht mir aus dem Herzen. Er ist auch auf change.org veröffentlicht und kann da auch mit unterzeichnet werden.

Nachtrag 4.3.2023

Es hat ja um diesen Brief heftige Diskussionen gegeben, auch auf die Frage, ob sich hier Friedensfreunde mit Menschen mit ganz anderen Zielen zusammengetan haben. Mir ging es bei der Weiterleitung nicht um eine Bündnisfrage, sondern um die Inhalte, die für mich Wolfgang Streeck in einem Interview in der Frankfurter Rundschau am 25.2. gut zusammenfasst. Ich weiß nicht, ob es bei der jetzigen Eskalationslage sinnvoll wäre, die Lieferung jeglicher schwerer Waffen in die Ukraine abrupt zu beenden (ich habe ja letztlich nicht genug unabhängige Informationen, um das Vorgehen der russischen Armee in den von ihr besetzten Gebieten wirklich beurteilen zu können; doch falls die Berichte stimmen, knüpft es an dunkelste Traditionen der Stalinzeit mit ihrer massenhaften Verfolgung Unschuldiger an, und da ist eine befristete, beschränkte Fortführung dieses Kriegs vielleicht wirklich das kleinere Übel); aber sie müsste in jedem Fall verbunden sein mit massivem Druck auch auf die Ukraine, Einschränkungen wie sie das Minsker Abkommen vorsah, hinzunehmen, um eine langfristige Lösung zu ermöglichen.

Krieg und Frieden in einer Welt voller Unrecht

„Oder welcher König zieht aus, um mit einem andern König Krieg zu führen, und setzt sich nicht zuvor hin und hält Rat, ob er mit zehntausend dem begegnen kann, der über ihn kommt mit zwanzigtausend?“

Jesus Christus nach Lk 14, 31

Der Krieg in der Ukraine ist nun schon im 11. Monat. Ich habe in diesem Blog lange nichts mehr dazu geschrieben, weil ich im Prinzip nicht viel Neues dazu zu sagen hatte. Ich schreibe jetzt wieder, weil es mich beunruhigt, wie trotz all des Leides, dass dieser Krieg gefordert hat, die Unterstützung der militärischen Auseinandersetzung auch im Westen weitergeht.

Menschen, die in einer Metrostation in Kiew Schutz vor russischen Rakten suchen, Kmr.gov.ua, CC BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by/4.0, via Wikimedia Commons

Ich habe erlebt, wie die ukrainische Armee sich recht erfolgreich gegen die russische wehren und ihr auch symbolträchtige Niederlagen zufügen konnte, wozu auch Waffenlieferungen aus dem Westen entscheidend mit beigetragen haben. Ich habe von vielen Kriegsverbrechen der russischen Soldaten gegen die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten gehört. Ich bekomme mit, wie die russischen Streitkräfte versuchen, die Energieversorgung des Landes zu zerstören und so den Preis der Ukraine für den Krieg in der Höhe zu treiben. Ich sehe, dass sie zugleich bisher auf ihre stärksten Waffen, die Atomsprengköpfe, verzichten.

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Möglichst viel Leben retten oder dem Zufall Raum geben?

Zur Diskussion um den Kabinettsentwurf zur Triage

Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, um zu regeln, wer in einer pandemiebedingten Mangelsituation Zugang zu einer begrenzten Zahl von Behandlungsplätzen auf einer Intensivstation bekommen soll. Dieser Entwurf ist die Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021, in dem dieses mehreren Menschen mit Behinderungen recht gab, die sich durch die aktuelle Rechtslage im Falle einer Triage diskriminiert sahen.

Er beschränkt sich auf die Triage im Pandemiefall und enthält dafür im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • Diskriminierungsverbot: Die Regelungen zur Zuteilungsentscheidung von aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten gelten für alle Patient*innen unabhängig sowohl von der Ursache der intensivpflichtigen Behandlungsbedürftigkeit als auch von Alter, Gebrechlichkeit, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung und ethnischer Herkunft.
  • Aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit: Maßgebliches Kriterium für die Zuteilungsentscheidung ist die aktuelle bzw. kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit. Komorbiditäten, das heißt weitere Erkrankungen, dürfen in die Zuteilungsentscheidung genau dann einfließen, wenn sie die aktuelle kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich verringern.
  • Ausschluss der Ex-Post-Triage: Ausdrücklich ausgeschlossen wird der Abbruch einer noch erfolgversprechenden und vom Patientenwillen getragenen Behandlung zugunsten anderer Patient*innen, auch wenn bei ihnen von einer höheren aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit ausgegangen werden könnte.
  • Mehraugenprinzip: Zuteilungsentscheidungen müssen nach dem Gesetzentwurf von mindestens zwei dafür besonders qualifizierten Ärzt*innen getroffen werden. Außerdem ist die Einschätzung einer Person mit besonderer Fachexpertise zu berücksichtigen, wenn eine Patientin oder ein Patient mit einer Behinderung oder Komorbidität von der Zuteilungsentscheidung betroffen ist.

Zudem ist in dem Entwurf festgelegt, dass Krankenhäuser schon im Voraus dafür Sorge zu tragen haben, dass die entsprechenden Strukturen für den Triagefall geschaffen werden.

Beispiel für ein Triageschema in einer akuten Notfallsituation, das die Dringlichkeit einer medizinischen Handlung beschreibt (RR: Atemfrequenz; SpO2: Sättigung des peripheren Sauerstoffs (Pulsoxymetrie); HR: Herzfrequenz; GCS: Glasgow Coma Score; Tp: Temperatur). Quelle: Barfod C et al., CC BY 2.5 https://creativecommons.org/licenses/by/2.5, via Wikimedia Commons

Dagegen sind u.a. folgende Punkte, die im Vorfeld des Entwurfs ebenfalls diskutiert wurden, in der vom Kabinett verabschiedeten Fassung nicht enthalten:

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§ 219a gestrichen – Kristina Hänel rehabilitiert

Gestern hat der Deutsche Bundestagestag beschlossen, den $ 219a abzuschaffen, die Urteile nach diesem Paragraphen aufzuheben und laufende Verfahren einzustellen.

Kristina Hänel bei Verleihung des Anne-Klein-Frauenpreises (2019), Foto: Stephan Röhl, Stephan Röhl/Heinrich-Böll-Stiftung from Berlin, Deutschland, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Das betrifft auch die Verfahren gegen Kristina Hänel, die als Ärztin in sachlicher Weise darüber informiert hatte, wie in ihrer Praxis Abtreibungen durchgeführt werden und dafür nach diesem Paragraphen verurteilt worden war, worüber ich auch in diesem Blog mehrfach berichtet habe.

Ich habe immer den Standpunkt vertreten, dass eine sachliche Information über Abtreibung erlaubt sein müsse. Von daher bin ich über diese Entscheidung des Bundestages froh.

Sie bestätigt unsere Rechtspraxis, die anerkennt, dass eine Schwangerschaft ein so tiefer Einschnitt in das Leben einer Frau ist, dass sie nicht gegen deren Willen erzwungen werden soll, auch wenn eine Abtreibung dem Lebensrecht des werdenden Kindes entgegensteht.

Unsere Gesetze bauen durch die Pflicht, sich beraten zu lassen, eine sinnvolle Hürde vor übereilten Entscheidungen auf. Einer weiteren Hürde durch fehlende bzw. schwer zugängliche Informationen, wie eine Abtreibung in einer bestimmten Praxis oder Klinik durchgeführt wird, bedarf es nicht.

Wenn die Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, gefallen ist, sollten die Frauen (oder Paare) so gut wie möglich unterstützt werden (wie natürlich auf ganz andere Weise auch für den Fall, sich für die Fortsetzung einer konfliktbelasteten Schwangerschaft zu entscheiden).

Dasselbe gilt für die Ärzt*innen, die diesen Dienst an diesen Frauen in fachlich und menschlich guter Weise durchführen und so verhindern, dass ihnen unnötig zusätzliches Leid zugefügt wird zu dem was, was ein Schwangerschaftskonflikt immer schon mitbringt.

Der beschlossene Gesetzentwurf findet sich unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-schwangerschaftsabbruch-219a-891910

Nierenlebendspende – eine sichere Alternative zur postmortalen Organentnahme?

Seit vielen Jahren befasse ich mich mit dem Thema Organspende und habe mich immer bemüht, einen Überblick über die aktuellen Diskussionen zu bekommen. Dennoch bin ich erst kürzlich in einem Artikel in der FR (https://www.fr.de/wissen/gruendliche-aufklaerung-tut-not-91475441.html) darauf gestoßen, dass auch die Lebendspende einer Niere (und nicht, wie sonst oft behauptet, nur eines Leberteils) mit nicht unerheblichen Risiken verbunden ist.

Und ich vermute, ich bin damit nicht allein, denn auf vielen Webseiten und in vielen Publikationen finden sich Aussagen wie diese:

„Was die Lebendnierenspende betrifft, so gilt im Allgemeinen die Nierenentnahme für den Spender als ungefährlich und seine Genesungsaussichten sind sehr gut. Das Risiko, an den Folgen einer Nierenentnahme zu sterben, ist mit 0,03 bis 0,06 % äußerst gering. Wie bei jedem chirurgischen Eingriff können Komplikationen auftreten. Dazu gehören z. B. Wundinfekte, Harnwegsinfekte, Venenentzündungen und vereinzelt auch Lungenembolien oder Wundblutungen. All dies ist in aller Regel gut behandelbar und bleibt ohne Langzeitfolgen. Als Spätkomplikationen können Schmerzen oder Gefühllosigkeit im Narbenbereich auftreten. Im Normalfall muss der Spender jedoch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen fürchten und die verbliebene Niere übernimmt weitgehend die Funktion der entfernten Niere mit (…)

In der Regel muss der Spender 10 bis 14 Tage im Krankenhaus verbleiben. Nach vier bis sechs Wochen Schonung sind die meisten arbeitsfähig. Wer in seinem Beruf schwere Lasten heben muss, sollte sechs bis acht Wochen krankgeschrieben werden. Die vollständige Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit ist innerhalb von 2 Monaten nach der Operation zu erwarten.“

https://www.bgv-transplantation.de/lebendspende.html

Elke Büdenbender, Ehefrau des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, die von ihm eine Niere empfangen hat, Foto: Stephan Röhl, Heinrich-Böll-Stiftung, CC BY-SA 2.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0, via Wikimedia Commons

Solche Stellungnahmen erwecken den Eindruck, dass die Nierenspende im Prinzip eine problemlose Sache sei, die nur mit größtem Pech zu Komplikationen führen könnte.

Dagegen benennt der Verein „Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. nach Erfahrung seiner Mitglieder und mit Verweis auf verschiedene internationale Studien neben den üblichen OP-Risiken folgende Probleme (ich zitiere aus einem Vortrag seines Vorsitzenden Ralf Zietz vom 29.6.21):

  • Fatigue-Syndrom (verwiesen wird u. a. auf Studien, die sagen, dass zwischen 8 und 17% der Spender*innen langfristig an einem Fatigue-Syndrom leiden, S. 13, Studien S. 40ff.),
  • reduzierte Nierenfunktion mit Risiko von kognitiven Einschränkungen (abhängig von der Ausgangssituation) (S. 15f.), je nach Studie seien zwischen 12% und 45% der Nierenlebendspender nach der Entnahme dem Stadium III der Chronic Kidney Disease zuzuordnen (Studien S. 45ff),
  • gesteigertes Risiko von Bluthochdruck und andere kardialen Beschwerden (S. 20, Studien S. 49),
  • bei jüngeren Spender*innen eine verkürzte Lebenserwartung (S. 19f, Studien S. 48.),
  • bei männlichen Spendern vorübergehende (aber durchaus über ein Jahr anhaltende) Hodenschmerzen (30 %) und Hodenschwellungen (15 %) (S. 10, nach einer Studie, benannt auf S. 50)
  • höheres Fehlgeburtenrisiko bei weiblichen Spenderinnen (S. 10, keine Quelle benannt),
  • psychosoziale Probleme (S. 21f., keine Studien zitiert.).
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Mein Glaube angesichts des Kriegs in der Ukraine und mögliche Beiträge zu einer Deeskalation der Lage

Ich höre in meiner Kirche so manche Stimme, die sagt, ihr Eintreten für pazifistische Positionen vor dem Überfall der russischen Armee auf die Ukraine sei naiv gewesen und müsse nun korrigiert werden. Mir geht das anders.

Mich erinnert das an manche Menschen, deren Glauben an Gottes Güte daran zerbricht, dass sie oder ihre Liebsten schwer krank werden. Ich kann ihr Erschrecken gut mitfühlen. Zugleich war mir – zumindest rational – allerdings immer bewusst, dass diese Welt auch eine voller Leid ist und dass sowohl schlimmste Krankheiten wie auch Naturkatastrophen und Krieg dazugehören und deshalb prinzipiell auch mich treffen können. (Und nur, weil die Kriege in Vietnam, dem Irak, dem Iran, Syrien, dem Sudan, in Afghanistan und in Jemen, um nur einige zu nennen, weiter weg sind, waren bzw. sind sie doch um nichts weniger grausam als der in der Ukraine.)

Das heißt nicht, dass mich eine eigene schwere Erkrankung nicht doch aufwühlen oder vielleicht sogar in Verzweiflung treiben könnte. Genauso empfinde ich die Lage in der Ukraine als sowohl zutiefst schmerzhaft und für mich erheblicher bedrohlicher als anderes Kriegsgeschehen. Was sich nicht geändert hat, ist meine Grundüberzeugung zum Thema „Krieg“.

Kirchenvater Augustinus – einer der ersten Christen, die über „Gerechten Krieg“ schrieben

2014 habe ich unter dem Titel „Aus Nächstenliebe Krieg führen?“ die ethischen Überlegungen referiert, die unter dem Begriff des Gerechten Kriegs beschrieben werden, und ich halte sie immer noch für sehr zielführend. Ihr Grundgedanke ist, dass ein Krieg ethisch nur dann zu rechtfertigen ist, wenn nicht nur der Kriegsgrund gerecht ist, sondern auch der wahrscheinlich entstehende Schaden kleiner ist als das Übel, das abgewendet werden soll (und dazu gehört es dann auch, dass es eine gute Chance gibt, diesen Krieg zu gewinnen).

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Alternativen zu Waffenlieferungen an die Ukraine

Die Tage wurde ich gefragt, wie ich zu Waffenlieferungen an die Ukraine stehe, ich würde sie doch sicher befürworten.

Nach meiner Andacht zum Ukrainekrieg, wird es sicher nicht verwundern, dass ich das nicht tue. Nicht, weil ich dem ukrainischen Volk das Recht zur Selbstbestimmung abspreche. Das hat es und ich auch ich bin der Überzeugung, dass der Angriff der russischen Regierung auf dieses Land und seine Menschen durch nichts zu rechtfertigen ist.

Allerdings Waffenlieferungen würden aus meiner Sicht die Dauer des Kriegs nur verlängern. Und können wir das wollen? Ein zweites Afghanistan, ein zweites Syrien? Gerade in Syrien hat ja Putin auch schon gezeigt, dass im Menschenrechte völlig egal sind, wenn er sich im Krieg befindet. Ich vermute, der Politikwissenschaftler Johannes Varwick hat Recht, wenn er wie die FR in einem Beitrag vom 6.3.22 berichtet, in einem Gespräch mit dem RND sagt:

„Wir müssen verstehen, dass Russland zu allem bereit ist und wir diesen Krieg nur verlieren können, wenn wir keine nukleare Katastrophe wollen. (…) Wir müssen Putin Verhandlungen anbieten, damit er sein Ziel auch ohne einen Krieg erreichen kann.“

https://www.fr.de/hintergrund/berlin-als-sitz-einer-exilregierung-91391832.html
Unbewaffneter Mann, der Panzer in Bakhmach blockiert. (Twitter/@christogrozev)

Mit fallen andere Situationen ein, wo nicht russische, aber doch russisch geführte sowjetische Truppen in Ungarn, der CSSR und Polen die Selbstbestimmung der jeweiligen Völker zunichte gemacht haben. Ich vermute sehr, dass der Verzicht auf bewaffneten Widerstand – trotz allen dadurch erzeugten Leidens – den Völkern viel erspart und eine spätere Wende möglich gemacht hat. Von daher sollten wir für Alternativen zur Fortsetzung des Krieges eintreten und zugleich versuchen, so viel humanitäre Hilfe wie möglich zu geben.

Ähnliche Gedanken beschreibt auch Clemens Ronnefeldt, Friedensreferent des Internationalen Versöhnungsbundes, bei einer bewegenden Rede auf einer Friedenskundgebung in Landshut, in der er diesen Krieg auch auf gute Weise historisch einordnet.