Patientenverfügung & Co

Was soll geschehen, wenn ich einmal nicht mehr für mich selbst eintreten kann? Wer soll dann für mich sprechen? Und nach welchen Grundsätzen möchte ich dann behandelt werden?

Um den Versuch zu unternehmen, solche Fragen zu beantworten, wurden Patientenverfügung, (Vorsorge-)Vollmachten und Betreuungsverfügung entwickelt.

Dabei benennt man in der Vollmacht i.d.R. einen Menschen, der einen in rechtlichen Dingen vertreten soll und legt fest, in welchen Bereichen er das darf (also z.B. Finanzen, gesundheitliche Dinge, vor Gericht, etc.) So wird z.B. vermieden, dass ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer einsetzen muss, weil z.B. eine Unterschrift für eine Operation oder für einen Heimvertrag zu leisten wäre und die Person selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Eine Betreuungsverfügung ist für ebendiese Situation gedacht. Sie bevollmächtigt aber nicht direkt eine Person, an meiner Stelle zu handeln, sondern gibt dem Gericht einen Handlungsrahmen, indem sie z.B. mögliche Betreuer benennt oder ausschließt oder festlegt, nach welchen Grundsätzen sich eine Betreuerin zu richten hätte (betreuungsverfuegung-fuer3 ist ein ganz einfaches Beispielformular).

Eine Patientenverfügung schließlich sagt inhaltlich, was jemand in einer bestimmten Situation an Behandlungen haben möchte oder was nicht.

Nach meinen Erfahrungen ist es sehr sinnvoll, zu regeln, wer in solch einer Situation für Sie  sprechen soll, falls Sie einen Menschen Ihres  Vertrauens haben, dem Sie das auch zutrauen und die Formulare des Bundesjustizministeriums sind dafür gut geeignet. Zwar ist nach der neuen Rechtslage ein Ehepartner im Rahmen der Notvertretung unter bestimmten Voraussetzung für bis zu 6 Monaten auch dazu berechtigt, in Gesundheitsdingen für Sie zu sprechen. Das gilt jedoch nicht für Kinder oder andere Angehörige und auch nicht in anderen Bereichen als der Gesundheitsfürsorge. Und ob die von Ihnen gewünschten Angehörigen vom Gericht als Betreuer eingesetzt würde, ist ohne Verfügung zumindest nicht sicher.

Die Frage einer Patientenverfügung ist aus meiner Sicht eine viel schwierigere. Sie setzt voraus, sich intensiv mit verschiedenen Möglichkeiten von Krankheit auseinanderzusetzen – und es ist natürlich auch nicht leicht, sich vorzustellen, wie ich dann empfinden würde und was dann wirklich mein Wille sein könnte. Auf jeden Fall ist eine Patientenverfügung eine sehr individuelle Angelegenheit. Zugleich sollten die Formulierungen so sein, dass wirklich deutlich wird, was ich will, so dass Bevollmächtigte und Ärzt*innen eine gute Grundlage haben, meinem Willen folgen zu können.

Um die Formulierungsarbeit zu erleichtern, gibt es im Internet und darüber hinaus viele Formulare. Bei ihrer Verwendung sind mindestens drei Fragen zu beachten:

  • Verstehe ich, was da steht?
  • Ist es eindeutig und in sich stimmig?
  • Und passt es wirklich zu dem, was mir wichtig ist, was ich will? (Denn jedes Formular ist auch Ausdruck einer Philosophie, indem es z.B. bestimmte Gebiete erwähnt oder nicht erwähnt oder weitere bzw. engere Formulierungen wählt.)

Im Lukas-Krankenhaus haben wir ein Formular entwickelt, das zu unserer Philosophie passt, nämlich der, die Patientenverfügung als ein Dokument zu sehen, was dem Gespräch zwischen Arzt und Betreuer/Bevollmächtigten eine klare Richtung gibt, ohne alle Dinge bis in die letzten Einzelheiten festzulegen.

Formulare zur Erstellung einer Patientenverfügung (zuletzt aktualisiert am 6.2.2018)

  • Für die Situation, jetzt eine vollständige Behandlung zu wünschen, und sie nur für eine eventuelle Zukunft einschränken zu wollen (als pdf- und als odt-Datei).
  • Für die Situation, schon jetzt (wegen des Alters oder einer Erkrankung) nur noch eine eingeschränkte Behandlung zu wünschen (als pdf- und als odt-Datei).

Eine ausführliche Diskussion aller dieser Themen enthält auch die sogenannte „Christliche Patientenvorsorge“, die von den beiden großen Kirchen herausgegeben wurde. Sie beschreibt gut den Prozess und die Bedingungen einer Erstellung. Das beinhaltete Formular ist vor allem dann gut geeignet, wenn man wirklich ausschließlich etwas über die letzte Sterbephase aussagen will, manche Punkte größerer Reichweite werden nicht angesprochen. Es biete aber auch die Möglichkeiten zur Ergänzung.

Eine gute Ergänzung für eine Patientenverfügung (insbesondere in Situationen, in denen schon jetzt Therapiebegrenzungen greifen könnten) stellt der Notfallausweis Rettungsdienst des Kreises Herford dar.

Falls Sie Beratung wünschen, können Sie sich gerne an mich wenden (Telefon 05223-167-249, E-Mail: h.paul@lukas-krankenhaus.de).

Hier noch ein  paar Beispiele für ausformulierte Verfügungen:

patverf-wenig-leiden-kurz sehr kurze Verfügung, die viele Dinge nicht anspricht und auch wenig klare Grenzen zieht, aber der Betreuerin und den Ärzten dennoch eine Richtung für ihr Handeln gibt
patverf-standard-plus-soforteinschraenkungen eine Verfügung, die die meisten Formulierungen aus dem Standardformular des Lukas-Krankenhaus aufgreift und verschiedene Eingriffe ab sofort verbietet
patverf-ausfuehrlich-1909 eine sehr ausführliche individuell formulierte Verfügung mit relativ weiten Einschränkungen und einer Betonung der Kommunikation auch im Zustand geistiger Einschränkung
patverf-sofort eine Verfügung, die ab sofort viele medizinische Eingriffe verbietet