Möglichst viel Leben retten oder dem Zufall Raum geben?

Zur Diskussion um den Kabinettsentwurf zur Triage

Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, um zu regeln, wer in einer pandemiebedingten Mangelsituation Zugang zu einer begrenzten Zahl von Behandlungsplätzen auf einer Intensivstation bekommen soll. Dieser Entwurf ist die Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021, in dem dieses mehreren Menschen mit Behinderungen recht gab, die sich durch die aktuelle Rechtslage im Falle einer Triage diskriminiert sahen.

Er beschränkt sich auf die Triage im Pandemiefall und enthält dafür im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • Diskriminierungsverbot: Die Regelungen zur Zuteilungsentscheidung von aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten gelten für alle Patient*innen unabhängig sowohl von der Ursache der intensivpflichtigen Behandlungsbedürftigkeit als auch von Alter, Gebrechlichkeit, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung und ethnischer Herkunft.
  • Aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit: Maßgebliches Kriterium für die Zuteilungsentscheidung ist die aktuelle bzw. kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit. Komorbiditäten, das heißt weitere Erkrankungen, dürfen in die Zuteilungsentscheidung genau dann einfließen, wenn sie die aktuelle kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich verringern.
  • Ausschluss der Ex-Post-Triage: Ausdrücklich ausgeschlossen wird der Abbruch einer noch erfolgversprechenden und vom Patientenwillen getragenen Behandlung zugunsten anderer Patient*innen, auch wenn bei ihnen von einer höheren aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit ausgegangen werden könnte.
  • Mehraugenprinzip: Zuteilungsentscheidungen müssen nach dem Gesetzentwurf von mindestens zwei dafür besonders qualifizierten Ärzt*innen getroffen werden. Außerdem ist die Einschätzung einer Person mit besonderer Fachexpertise zu berücksichtigen, wenn eine Patientin oder ein Patient mit einer Behinderung oder Komorbidität von der Zuteilungsentscheidung betroffen ist.

Zudem ist in dem Entwurf festgelegt, dass Krankenhäuser schon im Voraus dafür Sorge zu tragen haben, dass die entsprechenden Strukturen für den Triagefall geschaffen werden.

Beispiel für ein Triageschema in einer akuten Notfallsituation, das die Dringlichkeit einer medizinischen Handlung beschreibt (RR: Atemfrequenz; SpO2: Sättigung des peripheren Sauerstoffs (Pulsoxymetrie); HR: Herzfrequenz; GCS: Glasgow Coma Score; Tp: Temperatur). Quelle: Barfod C et al., CC BY 2.5 https://creativecommons.org/licenses/by/2.5, via Wikimedia Commons

Dagegen sind u.a. folgende Punkte, die im Vorfeld des Entwurfs ebenfalls diskutiert wurden, in der vom Kabinett verabschiedeten Fassung nicht enthalten:

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Mit welchem Namen soll ich dich anreden, Gott? – Ein Gebet

Markus Sauermann Gebet, Foto: Commander-pirx at German Wikipedia, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons

Gott, wie rede ich dich an? Bist du männlich oder weiblich? Bist du ein Mensch, ein anderes Wesen oder eine unpersönliche Qualität dieser Welt?

Die Bibel nennt dich Vater und König, יְהוָה und Herr, vergleicht dich mit einer Mutter, einem Vater, einem Adler.

Unsere Glaubensbekenntnisse preisen dich als Schöpfer, als Allmächtigen, sehen dich eines Wesens mit dem Menschen Jesus und verehren dich in der Form des Heiligen Geistes, des Trösters (der Trösterin?), die uns Jesus verheißen hat.

Gott, so viele alte Bilder, dazu die neueren oder wiederentdeckten: Grund unseres Seins, Quelle des Lebens, Freundin der Menschen, Licht der Welt, spielerische Weisheit …

Gott, ich glaube, alle diese Bilder haben ihr Recht, zeigen einen Teil von dir, auch wenn du uns ja im Prinzip alle Bilder verboten hast. Doch ohne Bilder können wir auch nicht von dir reden. Denn ohne Bilder bleibst du abstrakt, ungreifbar, ohne Bedeutung, leer.

Nein, von dir ohne Bilder zu reden, ergibt keinen Sinn. Von daher müssen wir Bilder finden, immer wieder neu. Aber so, dass wir um die Begrenztheit diese Bilder wissen, sie nicht verabsolutieren, sie nicht anbeten, nie vergessen, dass sie jeweils nur einen kleinen Aspekt deiner Wirklichkeit zeigen können.

So sprechen wir von dir in der Vielfalt der Bilder, suchen die, die uns berühren, aufrütteln, anrühren, und wissen, dass du sie alle übersteigst und korrigierst, wenn wir es zulassen.

Ja, groß ist die Gefahr, diese Bilder zu Götzen zu machen, das „Gott mit uns” auf den Koppeln deutscher Soldaten im 1. Weltkrieg war davon nur die offensichtlichste Form. Dieser Götzendienst geschieht immer, wo Menschen so von dir sprechen, dass du für Einzelinteressen vereinnahmt wirst und andere von deiner Liebe ausgeschlossen erscheinen. Und der Grund ist dann egal: Ganz gleich, ob wir sie wegen ihrer Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Gesundheitszustandes diskriminieren oder, weil sie einfach nur zur falschen Gruppe oder Familie gehören, wenn wir sie deiner Liebe entziehen wollen, verraten wir deinen Namen.

Gott, hilf uns zu verstehen, dass wir durch unsere Geburt erst einmal alle in gleicher Beziehung zu dir stehen, auch wenn du dich dann auf die Seite der jeweils Benachteiligten stellst. Ja, hilf uns, immer wieder passende Namen, Worte und Bilder für dich zu finden, sodass wir unser Leben besser verstehen und unseren Teil dazu beitragen, dass diese Erde für alle zu einer lebenswerten wird.

Amen.

Dieses Gebet entstand, als ich (auch in Auseinandersetzung mit meinem letzten Post „Gott – Wesen, Konzept, Aussage über die grundlegenden Eigenschaften unserer Welt?“) darüber nachdachte, wie ich angemessen von Gott reden kann, welche Bedeutung das Geschlecht hat, in dem ich von Gott spreche, und welche Bedeutung auch die anderen Bilder haben, die ich bezüglich Gott benutze.

Denn mir ist aufgefallen, dass ich in unterschiedlichen Situationen unterschiedliche Worte benutze. Z. B. das Wort „Herr”. Im Gottesdienst versuche ich, es möglichst zu vermeiden. Das heißt, ich verwende es nicht in frei formulierten Gebeten, ersetze es im Aaronitischen Segen durch das Wort „Gott”, schaue mir auch bei den Lesungen und Psalmen die Übersetzungen an und modifiziere z. T. den verwendeten Gottesnamen. Auch im freien Gebet mit Patient*innen vermeide ich diesen Begriff, weil ich um die problematischen Assoziationen weiß.

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Neuer Impuls in der Debatte um Organspenden

Im Vorfeld der gestrigen Bundestagsdebatte zur Organspende (in wichtigen Punkten zusammengefasst vom Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104184/Parlament-bei-Neuregelung-der-Organspende-gespalten) hat der neue Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt den Vorschlag gemacht, potenzielle Organspender*innen bei einem möglichen Organempfang zu bevorzugen und dabei auf entsprechende Regelungen in Israel verwiesen (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104048/Bundesaerztekammerpraesident-schlaegt-neue-Regeln-bei-Organspende-vor.) Ich selbst hatte ja, ohne die israelische Regelung zu kennen, Vergleichbares vorgeschlagen.

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Nachspiel der ersten Herztransplantation (Urheber: Tiiu Sild [Public domain])

Unverständlich finde ich, dass über diese Möglichkeit in Deutschland bisher so wenig diskutiert wird. Beide Kommentare, die ich im Internet zur israelischen Gesetzgebung fand, waren kritisch und beide für mich wenig einleuchtend. Weiterlesen

„Und vergib uns unsere Schuld“

Gedanken zum Umgang mit Schuldfragen in Auseinandersetzung mit dem Ansatz von Chris Paul

Kennen Sie auch solche Situationen? Da stirbt eine erwachsene Frau bei einem Kanuunfall und ihre Mutter macht sich Schuldvorwürfe, dass sie diese nicht von diesem Sport abgehalten hat, obwohl sie wusste, dass ihre Tochter ihn immer sehr gefahrenbewusst praktiziert hat. Da erhebt ein Mann nach dem Krebstod seiner Frau heftige Vorwürfe gegen Ärzte und Pflegepersonal, obwohl Sie selbst den Eindruck haben, dass diese sich gar nicht so falsch verhalten haben. Da suchen Eltern nach ihrer Schuld, weil ihr Sohn psychisch krank geworden ist. Da leidet ein alter Mann noch heute an den Dingen, an denen er im Krieg beteiligt war. Da hat eine Tochter massive Schuldgefühle, weil sie ihre Mutter zwar liebevoll gepflegt hat, aber bei ihrem Tod nicht dabei war.

In der Seelsorge, der Hospiz- und Trauerbegleitung ist Schuld ein genauso brennendes Thema wie nach Notfällen oder in der Therapie. Schuld ist etwas, das jede und jeden betrifft und das ganz schnell viele Gefühle freisetzt – auch bei der Begleitperson. Da entsteht schnell ein Sog zur Parteinahme, dazu, Verurteilungen zu teilen oder Schuld ausreden zu wollen. Wobei die Resultate dieser Aktionen oft wenig hilfreich sind.

HortusDeliciarum

Jesus: „Vater vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.“ (Lk 23,34) – Bild: Die Kreuzigung Jesu Christi, Illustration aus dem Hortus Deliciarum der Herrad von Landsberg (12. Jahrhundert) Fotograf: Dnalor_01

Mir hat zum Verständnis dieser Dynamik das 2010 im Gütersloher Verlagshaus erschienene Buch der Trauerbegleiterin Chris Paul „Schuld | Macht | Sinn“ geholfen, die darin folgende Thesen formuliert:

  1. (und das ist ihre Grundannahme) Schuld sei ein Deutungsmuster. Damit grenzt sie sich gegen die Vorstellung einer „realen“ Schuld unabhängig vom subjektiven Bewertungssystem ab. Als Konsequenz aus dieser Annahme wird die Unterscheidung von echter Schuld und Schuldgefühlen unsinnig.
  2. Schuld könne als (innere) Konstruktion aus zwei Bestandteilen verstanden werden: aus einem Regelwerk und einem Bestrafungs- oder Bußkatalog. Beide Bestandteile dieser Konstruktion seien zwar gesellschaftlich geprägt, aber letztlich individuell. Wenn man daran arbeiten wolle, müsse man sie also in jedem Einzelfall kennenlernen.
  3. Typische Straf- oder Bußmaßnahmen seien: Vergeltung von Gleichem mit Gleichem, Vergeltung von Gleichem mit anderem Schlechten und Wiedergutmachung.
  4. Dieser Mechanismus aus wahrgenommener Regelverletzung und (Selbst-) Bestrafung werde durch die unterschiedlichsten Zusammenhänge in Gang gesetzt, sowohl bezüglich eigener Taten wie Taten von Fremden. Sein inneres Ziel sei das Sühnen der Schuld, verstanden als die Herstellung eines jeweils stimmigen Gleichgewichts der Gerechtigkeit.
  5. Wichtig sei, sich bewusst zu machen, dass dieser Schuldmechanismus voller Energie steckt. So provoziere er bei allen Beteiligten, auch beim Beobachter, viele Reaktionen wie Gefühle, Bewertungen, Handlungen etc. Häufig komme es auch zu Schuldverschiebungen (also dass zuerst der eine, dann der andere und dann eine dritte beschuldigt werden) bis dahin, dass der Eindruck entstehe, da sei Schuld im Raum, die einfach nur ein Objekt suche, an dass sie sich heften könne (vagabundierende Schuld).
  6. Eine für die Begleitung von Menschen, die mit Schuld zu tun haben, zentrale Unterscheidung sei  die von normativer und instrumenteller Schuldzuweisung. Bei der normativen Schuldzuweisung komme die Hauptenergie des Schuldmechanismus aus der Verletzung von (inneren oder äußeren) Regeln, bei der instrumentellen Schuldzuweisung  aus anderen Quellen. Sie diene dann z. B. zur Herstellung von Erklärungen, zur Herstellung eines subjektiven Gefühls der Handlungsfähigkeit, zur Herstellung innerer Verbundenheit, als Ventil bei akuter Überforderung, als Platzhalter für andere als unerträglich empfundenen Gefühle oder Gedanken oder präge als Lebensmuster das gesamte Lebensverständnis und Lebensgefühl dieses Menschen.

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