Freiheit in Zeiten von Corona

Freiheit ist für mich immer ein zentrales Anliegen gewesen und das Motto dieses Blog ist nicht umsonst „Zur Freiheit berufen“. Zugleich merke ich, dass ich mich – anders offensichtlich als andere – trotz aller Beschränkungen des öffentlichen Lebens zurzeit nicht besonders unfrei fühle.

Ich habe darüber nachgedacht, woran das eigentlich liegt. Und ich denke, der entscheidende Punkt ist der, dass ich zwar nicht jede Maßnahme zur Eindämmung der Coronapandemie als sinnvoll erlebe, dass ich aber bisher i.d.R. nicht den Eindruck habe, dass diese Maßnahmen gezielt genutzt werden, um Freiheitsrechte abzubauen oder Ziele Dritter zu erreichen. Und da, wo Maßnahmen drohen, überzogen zu werden, scheinen unsere demokratischen Schutzmechanismen ganz gut greifen: So wie durch Gerichtsurteile das Demonstrationsrecht unter nachvollziehbaren Auflagen immer wieder gestärkt wurde oder wie die parlamentarischen Beratungen in NRW ein übergriffiges Epidemiegesetz wesentlich abschwächen konnten.

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Der Autor mit Nasen-Mund-Schutz

Von daher stelle ich erst mal fest: Unsere Regierung hat gehandelt – und zwar in einer Weise, die nicht die unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen an erster Stelle stellt. Dass diese Maßnahmen massive Auswirkungen auf viele Menschen (und auch Unternehmen) haben, Auswirkungen, die wir im Einzelnen noch immer nicht abschätzen können, ist ebenfalls klar. Allerdings auch, dass diese Maßnahmen bisher in der Hinsicht erfolgreich waren, dass die Coronapandemie bis jetzt nicht dazu geführt hat, dass unser Gesundheitssystem überlastet wurde. Letzteres erscheint mir nach dem, was ich in anderen Länder gesehen habe, nicht als selbstverständlich. Und bei aller Skepsis gegenüber Zahlen im Einzelnen, so scheint mir doch ziemlich deutlich, dass die Erkrankungszahlen für Covid-19 in diesem Land zurzeit sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Weiterlesen

Beratung statt Bevormundung: Stellungnahme der EKD-Kammer für Öffentliche Verantwortung zur Nichtinvasiven Pränataldiagnostik

Zurzeit wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft, ob die Tests zur Nichtinvasiven Pränataldiagnostik (NIPD) in den Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Dies hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst.

Auf der einen Seite stehen Kritiker wie die eines Interfraktionellen Positionspapiers, die die Gefahr sehen, dass dadurch der Schutz des ungeborenen Lebens ausgehöhlt und ein Druck geschaffen werde, keine Kinder mit Trisomie 21 und dem damit verbundenen Down-Syndrom auf die Welt zu bringen (vgl. http://www.netzwerk-praenataldiagnostik.de/fileadmin/praenatal-diagnostik/bilder/180703_Interfraktionelles_Positionspapier_NIPD.pdf). Auf der anderen Seite befinden sich Menschen wie die Berichterstatterin für Pränataldiagnostik der SPD-Fraktion Hilde Mattheis, die die Gefahren deutlich geringer einschätzen und umgekehrt nicht einsehen wollen, dass die Frage nach dem Zugang zu diesen Test von der Größe des eigenen Geldbeutels bestimmt werden soll (vgl. http://www.fr.de/politik/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-ein-test-nur-fuer-schwangere-mit-geld-a-1601310).

Nun hat die EKD-Kammer für Öffentliche Verantwortung eine Stellungnahme verabschiedet (https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/NIPD-2018.pdf), die aus meiner Sicht die Fakten gut zusammenfasst, die ethischen Probleme beschreibt und dann zu einem Votum kommt, welches die Pole Freiheit und Verantwortung in einer gelungenen, evangelischen Weise zusammenbringt und die sich der Rat der EKD zu eigen gemacht hat:

„Die Kammer empfiehlt grundsätzlich, die Nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) aufgrund ihres für die schwangere Frau und das ungeborene Kind erheblich schonenderen Charakters in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Diese zustimmende Empfehlung ist allerdings daran geknüpft, dass eine neue psychosoziale, dem Lebensschutz verpflichtete Beratung eingeführt wird, die schwangere Frauen und Paare darin begleitet, eine individuell verantwortete Entscheidung darüber zu fällen, ob sie den genetischen Bluttest durchführen wollen und in der Lage sind, die sich daraus etwa ergebenden Folgen zu tragen.” (S. 7.)

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