Plädoyer für ein Organspenderegister

Auf dem diesjährigen Kongress der DSO, der Deutschen Stiftung Organtransplantation wurde laut einem Bericht in der Printausgabe der Frankfurter Rundschau vom 12. November d.J. erneut der Mangel an Spenderorganen beklagt, der erwarten lasse, das in diesem Jahr nur noch 2700 Organe transplantiert würden und damit 40% weniger als 2010.

Heart_transplantation_by_prof._Jan_Witold_Moll

By Henryk Michalak, Klinika Kardiochirurgii w Łodzi [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)%5D, via Wikimedia Commons

Dafür wurden drei Ursachen verantwortlich gemacht:

  1. Zu geringe Anreize für die entnehmenden Kliniken. Die Organentnahmen würden so schlecht bezahlt, dass insbesondere bei aufwendigeren PatientInnen die Kliniken draufzahlten. Von daher würde bei vielen potenziellen SpenderInnen die Frage nach einer möglichen Organentnahme gar nicht diskutiert  (vgl. dazu auch den Bericht im Focus http://www.focus.de/gesundheit/arzt-klinik/organspende/gesundheitsoekonomie-die-organspende-luege_id_6731050.html).
  2. Die Tatsache, dass längst nicht alle Menschen, die zur Organspende bereit wären, auch einen Spenderausweis hätten.
  3. Die durch bessere Medizin kleiner werdende Zahl von Hirntoten.

Bezüglich der letzten Ursache wurde auf Nachbarländer verwiesen, die neben dem Hirntodkriterium das Kriterium des Herztods als ausreichende Basis für Organentnahmen eingeführt hätten. Mit diesem Vorschlag will ich mich in einem zukünftigen Blogbeitrag auseinandersetzen.

Bezüglich der zweiten postulierten Ursache wurde die Forderung erhoben, auch in Deutschland von der erweiterten Zustimmungslösung, bei der die Organentnahme von der Zustimmung des PatientInnen bzw. ihrer Angehörigen abhängig ist, zur Widerspruchslösung überzugehen, bei der (wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen) von jeder Person Organe entnommen werden können, solange sie nicht definitiv widersprochen hat.

Da aus meiner Sicht alle Formen der Organentnahme massiv in den Sterbeprozess eingreifen (vgl. mein Post „Hirntod = Ganztod?„), empfinde ich die Widerspruchslösung als übergriffig und ethisch nicht vertretbar.

Ein Ausweg könnte m.E. ein zentrales Organspenderegister sein. Da könnte jeder Bürger in Deutschland eintragen lassen, ob er im Zweifelsfall bereit wäre, Organe zu spenden oder nicht. Beim Organempfang sollten dann diejenigen deutlich bevorzugt werden, die auch die Bereitschaft erklärt hatten, Organe zur Verfügung zu stellen.

Offensichtlich gibt es ja in unserer Gesellschaft sehr unterschiedliche ethische Auffassungen zur Organtransplantation, die jeweils wichtige Argumente für sich haben. Offensichtlich ist es allerdings auch, dass Organempfang nur funktionieren kann, wenn es auch Organe zur Verfügung gestellt werden. Und da es mir unethisch erscheint, etwas in Anspruch nehmen zu wollen, was man selbst unter vergleichbaren Umständen zu geben nicht bereit ist, bevorzuge ich Lösungen, die die beiden Dinge miteinander koppeln.

Umgesetzt könnte das werden, indem die Krankenkassen oder eine andere Stelle alle Volljährigen anschrieben und auf die Möglichkeit eines Eintrags in ein solches Register hinwiesen.

Wenn man dann noch den Kliniken einen kostengerechten Betrag für eine Explantation bezahlen würde, würden die Zahlen den Transplantation in Deutschland vielleicht wieder steigen und so mehr Menschen, die darauf warten, in den Genuss eines neuen Organs kommen, ohne das ethische Prinzipien verletzt würden.

2 Gedanken zu „Plädoyer für ein Organspenderegister

  1. Pingback: Wird die Widerspruchlösung das Problem des „Organmangels” beseitigen? | Zur Freiheit berufen

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