Organentnahme nach Herzstillstand? – Ein paar ethische Überlegungen

Wie die Tageszeitung DIE WELT berichtet, wird in der FDP-Bundestagsfraktion diskutiert, den festgestellten Hirntod als einziges Todeskriterium für die Ermöglichung einer Organentnahme durch das Kriterium des Herztodes zu ergänzen. Konkret solle es darum gehen, die Möglichkeit zu haben, dies als Zusatzoption auf seinem Organspendeausweis anzukreuzen. In anderen Ländern hätte dies zu einer deutlich vergrößerten Zahl an Organspenden geführt (vgl. auch https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fdp-organspende-100.html).

Nullline im EKG

Die FDP nimmt damit eine Diskussion auf, die schon länger im Gange ist (vgl. z.B. den Artikel in der FR vom 2.2.2023 und den lesenswerten Aufsatz Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod (DCD) in Deutschland – controlled Donation after Circulatory Determination of Death (cDCDD) in Germany von Rainer Günther), über die aber in der allgemeinen Öffentlichkeit nicht viel berichtet wird, und ist ein Gegenpol zur Stellungnahme der Bundesärztekammer von 1998.

Ich bin ja sehr skeptisch, wenn versucht wird, die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe zulasten des Selbstbestimmungsrechtes des sterbenden Menschen zu erhöhen. Egal wie der Gesetzgeber den Todeszeitpunkt definiert, aus meiner Sicht ist eine Organentnahme ein massiver Eingriff in den Sterbeprozess, und der setzt zu seiner Rechtfertigung echte Freiwilligkeit voraus, wie sie die Zustimmungslösung garantiert. Aber genau diese Freiwilligkeit beinhaltet ja der FDP-Vorschlag, und das macht ihn für mich zumindest diskutabel. Und wenn man bedenkt, dass in Spanien z. B. 45 % aller Organspenden von Spendern nach Herzstillstand kommen (vgl. https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(24)02128-7/fulltext), dann könnte darin ja wirklich eine ethisch gute Möglichkeit liegen, dass mehr Menschen von den positiven Auswirkungen eines gespendeten Organs profitieren könnten. Zumal nach Einschätzung vieler Transplantationsmediziner*innen die Qualität der entnommenen Organe bezüglich der Langzeitüberlebenszeit in den meisten Fällen mit nach Hirntod entnommenen Organen vergleichbar ist, wenn sie unter guten Bedingungen entnommen werden (vgl. z. B. die UK GUIDELINES ON TRANSPLANTATION FROM DECEASED DONORS AFTER CIRCULATORY DEATH oder den Artikel Uncontrolled Donation After Circulatory Death: A Unique Opportunity in Journal Transplantation).

Wichtig erscheint mir dabei, sich klarzumachen, dass es dabei nicht nur um geänderte rechtliche Bedingungen geht, sondern dass es dann auch entsprechende organisatorische Anstrengungen braucht (die personelle und finanzielle Ressourcen benötigen), um die dann rechtlich möglichen Chancen auch Wirklichkeit werden zu lassen.

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Nierenlebendspende – eine sichere Alternative zur postmortalen Organentnahme?

Seit vielen Jahren befasse ich mich mit dem Thema Organspende und habe mich immer bemüht, einen Überblick über die aktuellen Diskussionen zu bekommen. Dennoch bin ich erst kürzlich in einem Artikel in der FR (https://www.fr.de/wissen/gruendliche-aufklaerung-tut-not-91475441.html) darauf gestoßen, dass auch die Lebendspende einer Niere (und nicht, wie sonst oft behauptet, nur eines Leberteils) mit nicht unerheblichen Risiken verbunden ist.

Und ich vermute, ich bin damit nicht allein, denn auf vielen Webseiten und in vielen Publikationen finden sich Aussagen wie diese:

„Was die Lebendnierenspende betrifft, so gilt im Allgemeinen die Nierenentnahme für den Spender als ungefährlich und seine Genesungsaussichten sind sehr gut. Das Risiko, an den Folgen einer Nierenentnahme zu sterben, ist mit 0,03 bis 0,06 % äußerst gering. Wie bei jedem chirurgischen Eingriff können Komplikationen auftreten. Dazu gehören z. B. Wundinfekte, Harnwegsinfekte, Venenentzündungen und vereinzelt auch Lungenembolien oder Wundblutungen. All dies ist in aller Regel gut behandelbar und bleibt ohne Langzeitfolgen. Als Spätkomplikationen können Schmerzen oder Gefühllosigkeit im Narbenbereich auftreten. Im Normalfall muss der Spender jedoch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen fürchten und die verbliebene Niere übernimmt weitgehend die Funktion der entfernten Niere mit (…)

In der Regel muss der Spender 10 bis 14 Tage im Krankenhaus verbleiben. Nach vier bis sechs Wochen Schonung sind die meisten arbeitsfähig. Wer in seinem Beruf schwere Lasten heben muss, sollte sechs bis acht Wochen krankgeschrieben werden. Die vollständige Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit ist innerhalb von 2 Monaten nach der Operation zu erwarten.“

https://www.bgv-transplantation.de/lebendspende.html

Elke Büdenbender, Ehefrau des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, die von ihm eine Niere empfangen hat, Foto: Stephan Röhl, Heinrich-Böll-Stiftung, CC BY-SA 2.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0, via Wikimedia Commons

Solche Stellungnahmen erwecken den Eindruck, dass die Nierenspende im Prinzip eine problemlose Sache sei, die nur mit größtem Pech zu Komplikationen führen könnte.

Dagegen benennt der Verein „Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. nach Erfahrung seiner Mitglieder und mit Verweis auf verschiedene internationale Studien neben den üblichen OP-Risiken folgende Probleme (ich zitiere aus einem Vortrag seines Vorsitzenden Ralf Zietz vom 29.6.21):

  • Fatigue-Syndrom (verwiesen wird u. a. auf Studien, die sagen, dass zwischen 8 und 17% der Spender*innen langfristig an einem Fatigue-Syndrom leiden, S. 13, Studien S. 40ff.),
  • reduzierte Nierenfunktion mit Risiko von kognitiven Einschränkungen (abhängig von der Ausgangssituation) (S. 15f.), je nach Studie seien zwischen 12% und 45% der Nierenlebendspender nach der Entnahme dem Stadium III der Chronic Kidney Disease zuzuordnen (Studien S. 45ff),
  • gesteigertes Risiko von Bluthochdruck und andere kardialen Beschwerden (S. 20, Studien S. 49),
  • bei jüngeren Spender*innen eine verkürzte Lebenserwartung (S. 19f, Studien S. 48.),
  • bei männlichen Spendern vorübergehende (aber durchaus über ein Jahr anhaltende) Hodenschmerzen (30 %) und Hodenschwellungen (15 %) (S. 10, nach einer Studie, benannt auf S. 50)
  • höheres Fehlgeburtenrisiko bei weiblichen Spenderinnen (S. 10, keine Quelle benannt),
  • psychosoziale Probleme (S. 21f., keine Studien zitiert.).
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Neuer Impuls in der Debatte um Organspenden

Im Vorfeld der gestrigen Bundestagsdebatte zur Organspende (in wichtigen Punkten zusammengefasst vom Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104184/Parlament-bei-Neuregelung-der-Organspende-gespalten) hat der neue Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt den Vorschlag gemacht, potenzielle Organspender*innen bei einem möglichen Organempfang zu bevorzugen und dabei auf entsprechende Regelungen in Israel verwiesen (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104048/Bundesaerztekammerpraesident-schlaegt-neue-Regeln-bei-Organspende-vor.) Ich selbst hatte ja, ohne die israelische Regelung zu kennen, Vergleichbares vorgeschlagen.

herztransplantation-nachspiel

Nachspiel der ersten Herztransplantation (Urheber: Tiiu Sild [Public domain])

Unverständlich finde ich, dass über diese Möglichkeit in Deutschland bisher so wenig diskutiert wird. Beide Kommentare, die ich im Internet zur israelischen Gesetzgebung fand, waren kritisch und beide für mich wenig einleuchtend. Weiterlesen

Wird die Widerspruchlösung das Problem des „Organmangels” beseitigen?

Ein von Teilen der SPD unterstützter  Vorschlag des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sieht vor, dass jede und jeder Hirntote zum Organspender werden könnte, wenn nicht er selbst oder ihre Angehörige dem ausdrücklich widersprochen hätten (vgl. z. B. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/spd-begruesst-jens-spahn-vorstoss-zur-organspende-15769055.html.) Aber auch unabhängig von der ethischen Frage, ob es gerechtfertigt ist, diesen massiven Eingriff in den Sterbe- und Trauerprozess staatlich mehr oder weniger zum Pflichtprogramm zu machen, habe ich mit Blick auf die Zahlen der Organentnahmen in Europa erhebliche Zweifel, ob die Gesetzesänderung das Problem lösen wird.

organspendeausweis

So weist in der Statistik zwar Spanien (mit Widerspruchslösung) mit einer Rate von 43,4 Spendern pro Millionen Einwohnern die höchste Entnahmequote auf, allerdings werden dort auch nicht nur hirntoten Menschen Organe entnommen, sondern schon Personen nach einem Herzstillstand. Umgekehrt liegt Russland (ebenfalls mit Widerspruchslösung) mit 3,3 Spendern pro Millionen Einwohnern mit am Ende der Skala, während Kroatien mit eine Einwilligungslösung mit 38,6 Spendern an zweiter Stelle liegt. (Zahlen von 2016, entnommen der Statistik unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/226978/umfrage/anzahl-postmortaler-organspender-in-ausgewaehlten-laendern/, Informationen zur jeweiligen Rechtslage unter https://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen.)

Ethisch finde ich am Vorschlag von Spahn zwar sympathisch, dass er den Angehörigen zumindest ein Widerspruchsrecht zusprechen will und sich damit der jetzigen Situation ja wieder annähert; praktisch wirft das aber neue Fragen auft: Wie intensiv muss sich das entnehmende Krankenhaus bemühen, Angehörige zu erreichen? Auf wen genau ist zu hören, es unterschiedliche Meinungen gibt? Etc.

Mir erscheint da immer noch mein Vorschlag vom November stimmiger, nämlich ein Organspenderegister einzuführen, in das sich jeder eintragen kann, der bereit ist, ggf. seine Organe zur Verfügung zu stellen, und diese Personen im Falle der Wunsches, Organe zu empfangen, klar zu bevorzugen. (Mehr unter https://krankenhauspfarrer.net/2017/11/13/plaedoyer/

Plädoyer für ein Organspenderegister

Auf dem diesjährigen Kongress der DSO, der Deutschen Stiftung Organtransplantation wurde laut einem Bericht in der Printausgabe der Frankfurter Rundschau vom 12. November d.J. erneut der Mangel an Spenderorganen beklagt, der erwarten lasse, das in diesem Jahr nur noch 2700 Organe transplantiert würden und damit 40% weniger als 2010.

Heart_transplantation_by_prof._Jan_Witold_Moll

By Henryk Michalak, Klinika Kardiochirurgii w Łodzi [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)%5D, via Wikimedia Commons

Dafür wurden drei Ursachen verantwortlich gemacht: Weiterlesen

Hirntod = Ganztod? Zur Stellungnahme des Deutschen Ethikrats

Am 24. Februar hat der Deutsche Ethikrat eine umfangreiche Stellungnahme zu Hirntod und Entscheidung zur Organspende veröffentlicht, in der er sich der wieder aufgebrochenen Debatte stellt, ob der Hirntod der Tod des Menschen ist, und ob er als Voraussetzung für eine Organentnahme ausreicht. Ausführlich werden dort verschiedene Todesverständnisse beschrieben, sich auf eines geeinigt und danach diskutiert, ob  der Hirntod ein Tod nach diesem Todesverständnis wäre und was das für die Organentnahme bedeutet. Nicht diskutiert werden Zweifel, wie kompetent und sicher die Hirntoddiagnostik in Deutschland zurzeit durchgeführt wird.

Human_brain_NIH

Präpariertes menschliches Gehirn

Dabei sind sich die Mitglieder des Deutschen Ethikrats an vielen Punkten einig: Weiterlesen