Wird die Widerspruchlösung das Problem des „Organmangels” beseitigen?

Ein von Teilen der SPD unterstützter  Vorschlag des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sieht vor, dass jede und jeder Hirntote zum Organspender werden könnte, wenn nicht er selbst oder ihre Angehörige dem ausdrücklich widersprochen hätten (vgl. z. B. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/spd-begruesst-jens-spahn-vorstoss-zur-organspende-15769055.html.) Aber auch unabhängig von der ethischen Frage, ob es gerechtfertigt ist, diesen massiven Eingriff in den Sterbe- und Trauerprozess staatlich mehr oder weniger zum Pflichtprogramm zu machen, habe ich mit Blick auf die Zahlen der Organentnahmen in Europa erhebliche Zweifel, ob die Gesetzesänderung das Problem lösen wird.

organspendeausweis

So weist in der Statistik zwar Spanien (mit Widerspruchslösung) mit einer Rate von 43,4 Spendern pro Millionen Einwohnern die höchste Entnahmequote auf, allerdings werden dort auch nicht nur hirntoten Menschen Organe entnommen, sondern schon Personen nach einem Herzstillstand. Umgekehrt liegt Russland (ebenfalls mit Widerspruchslösung) mit 3,3 Spendern pro Millionen Einwohnern mit am Ende der Skala, während Kroatien mit eine Einwilligungslösung mit 38,6 Spendern an zweiter Stelle liegt. (Zahlen von 2016, entnommen der Statistik unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/226978/umfrage/anzahl-postmortaler-organspender-in-ausgewaehlten-laendern/, Informationen zur jeweiligen Rechtslage unter https://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen.)

Ethisch finde ich am Vorschlag von Spahn zwar sympathisch, dass er den Angehörigen zumindest ein Widerspruchsrecht zusprechen will und sich damit der jetzigen Situation ja wieder annähert; praktisch wirft das aber neue Fragen auft: Wie intensiv muss sich das entnehmende Krankenhaus bemühen, Angehörige zu erreichen? Auf wen genau ist zu hören, es unterschiedliche Meinungen gibt? Etc.

Mir erscheint da immer noch mein Vorschlag vom November stimmiger, nämlich ein Organspenderegister einzuführen, in das sich jeder eintragen kann, der bereit ist, ggf. seine Organe zur Verfügung zu stellen, und diese Personen im Falle der Wunsches, Organe zu empfangen, klar zu bevorzugen. (Mehr unter https://krankenhauspfarrer.net/2017/11/13/plaedoyer/

Ein Gedanke zu „Wird die Widerspruchlösung das Problem des „Organmangels” beseitigen?

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