Zum Urteil des Bundesverfassungsgericht zum § 217 StGB
Es ist jetzt sechs Jahre her, dass ich mich in meinem Post „Das Augenmaß wahren” ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt habe, ob eine Verschärfung des Strafgesetzbuchs notwendig sei, um den Wert des Lebens in unserer Gesellschaft zu schützen. Schon damals kam ich zu der Überzeugung, dass dies nicht der Fall sei.
Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 den § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung des Suizids unter Strafe stellte, für nichtig erklärt hat, sehe ich mich in meiner Einschätzung bestätigt.

Der Bundesadler im Bundesverfassungsgericht, Foto: Hilarmont
Dabei habe ich mich allerdings schon gefragt, ob ich dem Gericht auch da folgen möchte, wo es von einem „Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden” und „hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen” (alle Zitate aus oben genannter Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes) spricht. Doch bei genauem Nachdenken muss ich ihm Recht geben. Weiterlesen