Zurzeit wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft, ob die Tests zur Nichtinvasiven Pränataldiagnostik (NIPD) in den Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Dies hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst.
Auf der einen Seite stehen Kritiker wie die eines Interfraktionellen Positionspapiers, die die Gefahr sehen, dass dadurch der Schutz des ungeborenen Lebens ausgehöhlt und ein Druck geschaffen werde, keine Kinder mit Trisomie 21 und dem damit verbundenen Down-Syndrom auf die Welt zu bringen (vgl. http://www.netzwerk-praenataldiagnostik.de/fileadmin/praenatal-diagnostik/bilder/180703_Interfraktionelles_Positionspapier_NIPD.pdf). Auf der anderen Seite befinden sich Menschen wie die Berichterstatterin für Pränataldiagnostik der SPD-Fraktion Hilde Mattheis, die die Gefahren deutlich geringer einschätzen und umgekehrt nicht einsehen wollen, dass die Frage nach dem Zugang zu diesen Test von der Größe des eigenen Geldbeutels bestimmt werden soll (vgl. http://www.fr.de/politik/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-ein-test-nur-fuer-schwangere-mit-geld-a-1601310).
Nun hat die EKD-Kammer für Öffentliche Verantwortung eine Stellungnahme verabschiedet (https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/NIPD-2018.pdf), die aus meiner Sicht die Fakten gut zusammenfasst, die ethischen Probleme beschreibt und dann zu einem Votum kommt, welches die Pole Freiheit und Verantwortung in einer gelungenen, evangelischen Weise zusammenbringt und die sich der Rat der EKD zu eigen gemacht hat:
„Die Kammer empfiehlt grundsätzlich, die Nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) aufgrund ihres für die schwangere Frau und das ungeborene Kind erheblich schonenderen Charakters in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Diese zustimmende Empfehlung ist allerdings daran geknüpft, dass eine neue psychosoziale, dem Lebensschutz verpflichtete Beratung eingeführt wird, die schwangere Frauen und Paare darin begleitet, eine individuell verantwortete Entscheidung darüber zu fällen, ob sie den genetischen Bluttest durchführen wollen und in der Lage sind, die sich daraus etwa ergebenden Folgen zu tragen.” (S. 7.)