Keiner überzeugt

Zu den Gesetzentwürfen des Bundestages zum begleiteten Suizid

Vor gut einem Jahr habe ich hier im Post „Das Augenmaß wahren“ schon einmal meine grundsätzlichen Gedanken zum Thema assistierter Suizid benannt. Inzwischen hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 2. Juli vier Gesetzesentwürfe debattiert, die ich im Folgenden kommentieren will.

BUNDESTAG BERLIN GERMANY JUNE 2013 (9130959126)

Die Drucksache 18/5373 sieht ein Verbot jedweder (also auch nicht kommerzieller) geschäftsmäßiger Unterstützung der Selbsttötung vor. Mir erscheint das überzogen. Ich begrüße, dass die Begleitung Sterbewilliger nicht zum Gewerbe gemacht werden soll, aber ich sehe keinen Bedarf, auch nichtkommerzielle Organisationen zu verfolgen, die aus anderen Motiven ihre Überzeugungen verbreiten und leben. Da auch ohne solch ein Gesetz die Verfügbarkeit entsprechender Mittel in Deutschland nicht erhöht würde, würde es sich in der Praxis wohl vor allem gegen die Vermittlung von potentiell den Suizid Suchenden in Nachbarländer richten. Nach meiner Erfahrung ist aber die Vorstellung, in ein Nachbarland gehen zu können und dort mit Hilfe sein Leben zu beenden, für nicht wenige Menschen eine Möglichkeit, mit ihrem Leiden zu leben. Umgekehrt erscheint sie mir für die, die sie wirklich nutzen, als hochschwelliger, aber nicht würdeloser Weg, gemäß ihrer Überzeugung ihrem Leben ein Ende zu bereiten. Ich sehe keine Erfordernis, die Mitarbeit in Organisationen, die diese Option verbreiten, unter Strafe zu stellen. Weiterlesen

Zu schneller kirchlicher Konsens in Deutschland? Ethikrat kritischer

Die Landessynode meiner Kirche (der EKvW) hat auf ihrer letzten Synode beschlossen: „Die Landessynode nimmt den Impuls des Präsesberichtes auf und betont: ‚Tötung auf Verlangen ist in Deutschland verboten. Das soll so bleiben.‘ Im aktuellen Diskussionsprozess um Beihilfe zur Selbsttötung steht die Synode zu dem Satz: ‚Jede Form organisierter oder gar geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbsttötung ist strikt abzulehnen und zu unterbinden.'“  Als Beleg wird auf die Schrift des Rates der EKD von 2008 verwiesen: „Wenn Menschen sterben wollen – Eine Orientierungshilfe zum Problem der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung“ Ein Beitrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD Texte 97).1  Anschließend wird die Kirchenleitung auf dieser Grundlage gebeten, einen Konsultationsprozess mit der Frage zu initiieren, wie „die menschliche Würde an der Lebensgrenze zu wahren und ihr zu entsprechen ist.“2 Weiterlesen

Das Augenmaß wahren – Zur Diskussion um die Verschärfung der Gesetze zum unterstützten Suizid

Immer wenn in den letzten Jahren die Frage von Sterbehilfe, der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zum Suizid im Raum stand, hat sich eine heftige Diskussion entwickelt, die aus meiner Sicht von vielen Seiten oft unsachlich, von manchen gar beleidigend geführt wird. Dabei stehen auf der einen Seite Kräfte, die die Beihilfe zum Suizid erleichtern (und manche auch die Tötung auf Verlangen legalisieren) wollen. Sie fühlen sich bevormundet und unterstellen zum Teil konträren Positionen egoistische finanzielle Motive oder wollen den Kirchen gar das Recht zur Stellungnahme absprechen. Auf der anderen Seite finde ich Stellungnahmen von Kirchen oder Politikern, die z.B. in einer  ihnen nicht weit genug gehenden Verschärfung des Gesetzes zur Beihilfe zum Suizid gleich den Weg in die Freigabe der aktiven Sterbehilfe und als Preisgabe der Menschenwürde sehen.

Aus meiner Sicht wird beides der Komplexität der Sache nicht gerecht. Ich will mit diesem Beitrag zur Selbstreflexion und zum Dialog anregen. Dazu werde ich thesenhaft formulieren, (I.) welche ethischen Grundsätze ich bezüglich dieses Themas als Staatsbürger für wichtig und vielleicht auch für über viele Grenzen hinweg konsensfähig halte, (II.) welche zusätzlichen Aspekte sich aus meiner Sicht aus dem christlichen Glauben ergeben, (III.) wie ich die aktuelle Lage in Deutschland einschätze und (IV.) welche Konsequenzen dies aus meiner Sicht für die Frage der Gesetzgebung in Deutschland hat. Weiterlesen