Zu schneller kirchlicher Konsens in Deutschland? Ethikrat kritischer

Die Landessynode meiner Kirche (der EKvW) hat auf ihrer letzten Synode beschlossen: „Die Landessynode nimmt den Impuls des Präsesberichtes auf und betont: ‚Tötung auf Verlangen ist in Deutschland verboten. Das soll so bleiben.‘ Im aktuellen Diskussionsprozess um Beihilfe zur Selbsttötung steht die Synode zu dem Satz: ‚Jede Form organisierter oder gar geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbsttötung ist strikt abzulehnen und zu unterbinden.'“  Als Beleg wird auf die Schrift des Rates der EKD von 2008 verwiesen: „Wenn Menschen sterben wollen – Eine Orientierungshilfe zum Problem der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung“ Ein Beitrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD Texte 97).1  Anschließend wird die Kirchenleitung auf dieser Grundlage gebeten, einen Konsultationsprozess mit der Frage zu initiieren, wie „die menschliche Würde an der Lebensgrenze zu wahren und ihr zu entsprechen ist.“2

Die letzten Diskussionen des Deutschen Ethikrates sind da weniger voreingenommen. Zwar werden auch da die Gefahren  „in den Angeboten organisierter Suizidbeihilfe, insbesondere den gewerbsmäßigen,… im Hinblick auf eine gründliche Berücksichtigung unklarer Situationen von Selbstbestimmung gesehen“3 ; aber es wird auch klar erkannt, dass es keine Ideallösungen gibt, dass insbesondere jegliche gesetzliche Lösung (die bestehende wie jede neue) immer auch klare Nachteile hat4 , so dass es darauf ankommt, Lösungen zu finden, die den unterschiedlichen gesellschaftlichen Überzeugungen Rechnung tragen (so die Vorsitzende des Rates Christiane Woopen).

Ich fühle mich in meiner im Vergleich zum kirchlichen Konsens vorsichtigeren Meinung bestätigt und bin auf die für Dezember angekündigte ausformulierte Stellungnahme des Rates gespannt.

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