Zu den Gesetzentwürfen des Bundestages zum begleiteten Suizid
Vor gut einem Jahr habe ich hier im Post „Das Augenmaß wahren“ schon einmal meine grundsätzlichen Gedanken zum Thema assistierter Suizid benannt. Inzwischen hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 2. Juli vier Gesetzesentwürfe debattiert, die ich im Folgenden kommentieren will.
Die Drucksache 18/5373 sieht ein Verbot jedweder (also auch nicht kommerzieller) geschäftsmäßiger Unterstützung der Selbsttötung vor. Mir erscheint das überzogen. Ich begrüße, dass die Begleitung Sterbewilliger nicht zum Gewerbe gemacht werden soll, aber ich sehe keinen Bedarf, auch nichtkommerzielle Organisationen zu verfolgen, die aus anderen Motiven ihre Überzeugungen verbreiten und leben. Da auch ohne solch ein Gesetz die Verfügbarkeit entsprechender Mittel in Deutschland nicht erhöht würde, würde es sich in der Praxis wohl vor allem gegen die Vermittlung von potentiell den Suizid Suchenden in Nachbarländer richten. Nach meiner Erfahrung ist aber die Vorstellung, in ein Nachbarland gehen zu können und dort mit Hilfe sein Leben zu beenden, für nicht wenige Menschen eine Möglichkeit, mit ihrem Leiden zu leben. Umgekehrt erscheint sie mir für die, die sie wirklich nutzen, als hochschwelliger, aber nicht würdeloser Weg, gemäß ihrer Überzeugung ihrem Leben ein Ende zu bereiten. Ich sehe keine Erfordernis, die Mitarbeit in Organisationen, die diese Option verbreiten, unter Strafe zu stellen. Weiterlesen