Krankenhausfinanzierung: DRG abschaffen und zum Prinzip der Selbstkostendeckung zurückkehren?

Seit 1991, seitdem  ich im Krankenhaus arbeite, habe ich immer auch die Entwicklung der Krankenhausfinanzierung beobachtet. Ich habe viele Phasen erlebt, in den die Krankenhäuser unter einem massiven Spardruck standen, daneben kurze Phasen der Entspannung zumindest für das Haus, in dem ich gearbeitet habe. Ich habe verfolgt, wie die durchschnittlichen Verweildauern immer weiter sanken und habe mich mit den Auswirkungen auf die Beschäftigten und Patienten auseinandergesetzt.

In diese Zeit fallen mit 2004-10 auch die Jahre der Einführung der DRG, also dieses sehr komplexen Systems, durch das die Krankenhäuser (zumindest in demselben Bundesland) für dieselbe Art von Behandlungsfällen vom Grundsatz her dasselbe Geld bekommen. Viele kritische Stimmen sehen darin einen großen Einschnitt, der die Ökonomisierung unseres Krankenhaussystems markiere und z.B. zu einer massiven Senkung der durchschnittlichen Verweildauern geführt hätte, und fordern seine Abschaffung.

DRG als Mittel der Gerechtigkeit

Ich habe das lange Zeit anders eingeschätzt, denn auch vor Einführung der DRG sind die Verweildauern kräftig gesunken und auch damals schon standen die Krankenhäuser unter massivem Druck. Zudem begünstigte das in den unmittelbar vorausgehenden Jahren praktizierte System der gedeckelten Fortschreibung der Budgets auf Grundlage der Ausgaben des Jahres 1993 diejenigen Krankenhäuser, die damals wegen eines erhöhten (und eben damals noch refinanzierten) finanziellen Aufwandes teurer waren. Sie bekamen weiterhin mehr für vergleichbare Leistungen als andere Krankenhäuser, während Häuser die vorher (aus welchen Gründen auch immer) wirtschaftlicher gearbeitet und dadurch aber auch weniger Einsparpotenzial hatten, nun noch massiver unter finanziellen Druck gerieten als andere. Für diese (und das Krankenhaus, in dem ich gearbeitet habe, gehörte dazu) war die Einführung der DRG eine deutliche Erleichterung, die ich als gerecht empfand.

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