Die Haltung der rechtspolitischen Sprecherin der Grünen zu den Gesetzentwürfen zum assistierten Suizid
Ich hatte mich ja in meinem Beitrag: „Keiner überzeugt“ mit den Gesetzentwürfen zum assistierten Suizid kritisch auseinandergesetzt. Nun habe ich mit Freude festgestellt, dass es auch innerhalb des Bundestages Menschen gibt, die diese Position teilen und eine Veränderung der Gesetzeslage nicht für nötig halten.
So schreibt die rechtspolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag Katja Keul am 26.8. auf ihrer Webseite:
Mein Antrag „Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe“ hat leider nicht die erforderliche Anzahl von Unterstützerunterschriften aus dem Kreis der Abgeordneten erhalten und war somit nicht offizieller Bestandteil der Beratung im Bundestag am 02. Juli 2015. Meine Position konnte ich trotzdem in meiner Rede verdeutlichen, die ich zu Protokoll gegeben habe.
Jetzt hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages meine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die vorgeschlagenen Straftatbestände bestätigt.
Lesen Sie das Gutachten zu den Gesetzentwürfen Künast et al. und Hintze et al. hier >>> und das Gutachten zum Gesetzentwurf Brand et al. hier >>>
Aus meiner Sicht sind sowohl ihre Rede wie auch die genannten Gutachten lesenswert und unterstützen mein Unbehagen angesichts der vorliegenden Gesetzesentwürfe.