Werbung für Abtreibung? – Werbung für mehr Wertschätzung und sprachliche Genauigkeit!

Es ist vielleicht kein weihnachtliches Thema. Aber beim Nachdenken über den Kompromiss zwischen CDU und SPD zum Paragraphen 219a und die Reaktionen darauf, sind mir doch noch einmal zwei Dinge bewusst geworden.

Das erste ist mein Ärger über die Berichterstattung. Immer wieder wird unkritisch wiederholt, der Paragraf verbiete die Werbung für die Abtreibung. Das tut er zwar, aber er verbietet eben mehr, nämlich auch jede öffentliche sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten, dass sie Abtreibungen durchführen und wie die Bedingungen bei ihnen dafür sind und das wird selten explizit benannt und dadurch wird die Diskussion verfälscht:

219a

Denn dass keine Werbung im engeren Sinne für Abtreibungen gewünscht werden kann, darin sind sich vermutlich fast  alle einig. Ich denke, das Ziel muss sein, die Zahl der Abtreibungen soweit wie möglich zu verringern. Aber eben nicht dadurch, dass man den Frauen (oder Paaren) den Zugang dazu über die aus meiner Sicht sehr sinnvolle Pflicht zur Beratung hinaus erschwert, sondern dadurch, dass man versucht, die Ursachen von Abtreibungen zu reduzieren: durch bessere Aufklärung, bessere Sexualerziehung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung oder Beruf, durch die Verhinderung von Vergewaltigungen,  die bessere Akzeptanz von Menschen mit Besonderheiten und Behinderungen in unserer Gesellschaft usw.

Der zweite Punkt, der mich stört, ist die Missachtung für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, die darin liegt, dass man ihnen nicht zutraut, dass die Weise, wie sie selbst auf die Möglichkeiten hinweisen würden, eine angemessene wäre, sondern sie mit einem eigenen Paragraphen des Strafgesetzes bedroht.  Um Missbrauch zu vermeiden, gäbe es milderes, passenderes Mittel: Das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html) beinhaltet ja auch das Verbot der Werbung für Behandlungen bestimmter Krankheiten wie Krebs oder meldepflichtige Informationskrankheiten. Das verbietet aber eben nicht den Hinweis darauf, dass eine Praxis oder Klinik solche Behandlungen durchführt und auch nicht Basisinformationen über diese Krankheiten und ihre Behandlungsmöglichkeiten, sondern nur Werbemaßnahmen, die darüber hinausgehen. In diese Regelung könnte man auch gut Informationen zur Abtreibung aufnehmen, sodass  ohne die betroffenen ÄrztInnen nicht weiterhin diskriminiert wären.

Aus meiner Sicht erweisen Ärztinnen und Ärzte, die den Frauen oder Paaren, die für sich keinen anderen Weg wissen, helfen, eine Abtreibung nach den Regeln der Medizin möglichst schonend durchzuführen, unserer Gesellschaft einen wichtigen Dienst.  Und deshalb sollten sie diesen in angemessener Weise auch öffentlich dokumentieren dürfen.

Mehr zu den Hintergründen in meinem ersten Post zu diesem Thema vom 1. Februar dieses Jahres

Ein Gedanke zu „Werbung für Abtreibung? – Werbung für mehr Wertschätzung und sprachliche Genauigkeit!

  1. Pingback: Noch einmal der § 219a | Zur Freiheit berufen

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