Das Augenmaß wahren – Zur Diskussion um die Verschärfung der Gesetze zum unterstützten Suizid

Immer wenn in den letzten Jahren die Frage von Sterbehilfe, der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zum Suizid im Raum stand, hat sich eine heftige Diskussion entwickelt, die aus meiner Sicht von vielen Seiten oft unsachlich, von manchen gar beleidigend geführt wird. Dabei stehen auf der einen Seite Kräfte, die die Beihilfe zum Suizid erleichtern (und manche auch die Tötung auf Verlangen legalisieren) wollen. Sie fühlen sich bevormundet und unterstellen zum Teil konträren Positionen egoistische finanzielle Motive oder wollen den Kirchen gar das Recht zur Stellungnahme absprechen. Auf der anderen Seite finde ich Stellungnahmen von Kirchen oder Politikern, die z.B. in einer  ihnen nicht weit genug gehenden Verschärfung des Gesetzes zur Beihilfe zum Suizid gleich den Weg in die Freigabe der aktiven Sterbehilfe und als Preisgabe der Menschenwürde sehen.

Aus meiner Sicht wird beides der Komplexität der Sache nicht gerecht. Ich will mit diesem Beitrag zur Selbstreflexion und zum Dialog anregen. Dazu werde ich thesenhaft formulieren, (I.) welche ethischen Grundsätze ich bezüglich dieses Themas als Staatsbürger für wichtig und vielleicht auch für über viele Grenzen hinweg konsensfähig halte, (II.) welche zusätzlichen Aspekte sich aus meiner Sicht aus dem christlichen Glauben ergeben, (III.) wie ich die aktuelle Lage in Deutschland einschätze und (IV.) welche Konsequenzen dies aus meiner Sicht für die Frage der Gesetzgebung in Deutschland hat.

Dabei ist mir bewusst, dass die theologisch-ethische Klärung sicher vertieft werden sollte und die konkreten Forderungen zu einer Verbesserung der Situation von Menschen mit Lebenseinschränkungen und mit Suizidgedanken ausgearbeitet werden müssten. Um den Beitrag überschaubar zu halten, habe ich erst einmal auf beides verzichtet. Über eine differenzierte Rückmeldung würde ich mich dennoch freuen.

Schild Golden G

Schild an der Golden Gate Bridge * Fotograf: Andreas Müller

I. Grundsätze für unseren Staat

  1. Niemand darf das Leben eines anderen als nicht lebenswert qualifizieren.
  2. Niemand darf einen anderen dazu drängen, sein Leben zu verkürzen.
  3. Niemand darf einen anderen, der in der Lage ist, selbstverantwortlich eine Entscheidung darüber zu treffen, zum Leben zwingen.
  4. Wir haben als Gesellschaft dazu beizutragen, dass auch eingeschränktes Leben so lebenswert wie möglich ist. Deshalb gilt es, z. B. die pflegerische Versorgung insgesamt, die Palliativmedizin, die hospizliche Versorgung, die psychiatrische Versorgung und die Inklusion in vielen Lebensbereichen auszubauen und zu stabilisieren und sie auch finanziell so zu gestalten, dass einzelne nicht über Gebühr belastet werden.
  5. Wir sollten als Gesellschaft Hürden errichten, damit sich möglichst niemand leichtfertig das Leben nehmen kann, damit nicht der vorschnell stirbt, der, wenn er weiterleben würde, seine Entscheidung nach einiger Zeit revidieren würde.

II. Ethische Grundsätze aus christlicher Sicht

  1. Zentrales ethisches Gebot ist für mich das Gebot der Nächstenliebe.
  2. Ihm folgend sollten wir immer darum kämpfen, dass die oben beschriebenen Grundsätze gelebt werden, und  immer wieder im Einzelfall dafür eintreten, Menschen zu ermutigen, auch eingeschränktes Leben anzunehmen.
  3. Biblisch erkenne ich ein klares Eintreten für die Schwachen, aber kein unbedingtes Gebot, in jedem Fall zu leben. Die wenigen in der Bibel beschriebenen Suizide werden dort nicht verurteilt, der Märtyrertod auch da hingenommen, wo er hätte vermieden werden können, das Töten anderer – zumindest im Ersten Testament – an vielen Stellen gefordert oder akzeptiert.
  4. Dies führt aus meiner Sicht dazu, dass sich auch die Verbote der Tötung wie der Selbsttötung wie alle anderen Einzelgebote immer wieder einer Überprüfung durch das Gebot der Nächstenliebe stellen müssen. Dies schafft gesetzgeberische und seelsorgerliche Spielräume.

III. Meine Einschätzung der aktuellen Lage

  1. Ich sehe in Deutschland keine staatlichen Tendenzen, menschliches Leben als unwert zu qualifizieren und seine Tötung zu betreiben. Gesellschaftlich sieht das anders aus: Es gibt viele Fälle, wo im Mutterbauch heranwachsendes Leben getötet wird, weil es mit Behinderungen zur Welt zu kommen droht und dies für die Eltern (aus welchen Gründen auch immer) nicht tragbar zu sein scheint. Auch bezüglich des Lebensendes erlebe ich es immer wieder in Gesprächen, dass viele es nicht verstehen, wenn das Leben von Menschen, die z. B. nicht mehr in der Lage scheinen, mit anderen in Beziehung zu treten, erhalten wird (z.B. durch künstliche Ernährung und ärztliche Behandlung), auch in den Fällen, in denen es keinerlei Hinweis gibt, dass die Betroffenen selbst ihren Tod wünschen würden.
  2. Ein Zwang zum Leben existiert gesetzlich nicht. Der Suizid ist nicht strafbar, genauso wenig wie der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen bei klar festgestelltem Patientenwillen. Dies schließt die Möglichkeit des Sterbens durch den Verzicht auf Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme ein.
  3. Wie stark Menschen von anderen oder durch äußere Umstände, wie den Wunsch, Angehörigen (auch finanziell) nicht zur Last zu fallen, aus dem Leben gedrängt werden, ist schlecht einzuschätzen.
  4. Das Bemühen um eine bessere Hospiz- und Palliativversorgung trägt gewisse Früchte; viele andere Formen von Leben mit Einschränkungen sind nicht verbessert oder unter finanziellem Druck wieder schlechter geworden.
  5. Hürden für einen Suizid bestehen:
    • durch die schlechte Verfügbarkeit leidensarmer Suizidmittel,
    • durch standesrechtliche Regelungen, die Ärzten die Mithilfe am Suizid verbieten,
    • durch Grauzonen der rechtlichen Verpflichtungen von Angehörigen und helfenden Berufen, auch wenn auf die strafrechtliche Verfolgung der Beihilfe zum Suizid verzichtet wird.

    Dies hat als  Konsequenz, dass eine Zahl von Suiziden verhindert wird, dass aber andererseits viele SuizidantInnen Mittel wählen, die mit deutlich höherem Leiden verbunden sind oder andere schädigen, wenn sie sich z. B. vor einen Zug werfen.

  6. Auch wenn das Finanzgebaren von Sterbehilfe Deutschland und Dignitas durch zum Teil sehr hohe Mitgliedsbeiträge bzw. Aufwandsentschädigungen Fragen aufwirft, gibt  es in Deutschland zurzeit keine große auf Gewinn ausgerichtete Organisation, die Beihilfe zum Suizid praktiziert.

IV. Meine Wünsche

  1. Augenmaß in der Diskussion behalten. Aus meiner Sicht ist die jetzige rechtliche Situation nicht unerträglich. Sie schafft Möglichkeiten und Hürden zugleich, sie begrenzt einerseits Missbrauch und vergrößert andererseits in Einzelfällen das Leiden. Sie ist ein Kompromiss, der sich in unserer Gesellschaft über die Jahre entwickelt hat. Er sollte sorgsam bedacht und vorsichtig verändert werden, ohne Andersdenkenden gleich Böses zu unterstellen.
  2. Weiterhin dafür sorgen, dass es keinerlei Druck für Ärzte geben kann, sich an der Suizidbegleitung zu beteiligen. Keine Beihilfe zum Suizid als abrechnungsfähige Leistung.
  3. Wie in der Schweiz das Verbot von auf finanziellen Gewinn ausgerichteter Suizidbegleitung.
  4. Das Respektieren von Gewissensentscheidungen und unterschiedlichen Grundeinstellungen. Das bedeutete, auch weiterhin auf ein allgemeines Verbot der Suizidbeihilfe, auch der vereinsmäßig organisierten, zu verzichten, so sie denn ehrenamtlich und nicht gewinnorientiert geschieht (wobei das im Einzelfall sicher nicht immer ganz leicht abzugrenzen ist).
  5. Verstärkte Hilfen für Menschen mit Einschränkungen und Verzweiflung und für solche, die sich mit dem Gedanken an einen Suizid tragen, wozu neben allen praktischen Maßnahmen auch die Bereitschaft gehört, sich vorurteilsfrei ihren Ängsten, ihren Todes- und Lebenswünschen zu stellen.
  6. Ich bin mir unsicher: Einerseits kann ich mir vorstellen, ähnlich wie in der Schweiz anerkannten Organisationen in obigem Sinne Zugang zu Mitteln wie Natrium-Pentobarbital zu gewähren, wenn ihre Statuten klare Regeln beinhalten, um unbedachte Suizide zu verhindern. Das hätte den Vorteil, grausamere Suizidformen zu vermindern. Ein ungutes Gefühl bleibt bei dem Gedanken, dass wir es als Gesellschaft organisieren (und sonst praktizierte Schutzbedingungen aufgeben), dass andere sich das Leben nehmen können.

V. Abschließende Gedanken zum letzten Punkt

Dass mir die Freiheit wichtig ist, dafür steht dieses Blog. Und sein Leben zu beenden, wenn es dauerhaft als unerträglich erlebt wird, gehört für mich zu dieser Freiheit dazu. Zugleich ist mir bewusst, dass ein Suizid ein Akt der Verzweiflung und darin der Unfreiheit ist und immer auch ein aggressiver Akt mir und oft auch anderen gegenüber. Das führt in einen spannungsreichen Raum: Einerseits denke ich, das Konflikthafte an einem Suizid sollte auch im Vollzug deutlich werden, also darin, dass ich Anstrengungen aufbringen muss, um mir das Leben zu nehmen; andererseits mag ich dies auch nicht verallgemeinern und Menschen, die dazu nicht (mehr) in der Lage sind, nicht grundsätzlich von der Möglichkeit, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden, abschneiden. Ich sehe da keine wirklich „sauberen“ befriedigenden Lösungen, diesen Konflikt zu lösen. Deshalb sollten wir es lernen, Spannungen auszuhalten, Auswege für den Einzelfall offen zu lassen und mit unterschiedlichen Positionen konstruktiv umzugehen. Denn das schafft Freiräume.

Wie für die Frau, die ich vor einiger Zeit traf. Sie war nach einem Unfall schon lange querschnittsgelähmt. Sie hatte dennoch ihr Leben gemeistert, hatte eine eigene Wohnung, war Auto gefahren und durch Europa gereist. Nun drohte ihr eine Operation, bei der es hätte passieren können, dass sie nun auch noch an beiden Armen gelähmt sein würde. Was ihr Mut gemacht hat, war die Gewissheit, dass ihre Kinder, falls dieser Fall eingetreten wäre, bereit gewesen wären, mit ihr in die Schweiz zu fahren, dass sie dort hätte ihr Leben beenden können. Die OP ist gut verlaufen. Aber manchen gibt schon die Möglichkeit eines Suizides Mut zum Leben.

Zum Abschluss noch ein paar weitere Links

7 Gedanken zu „Das Augenmaß wahren – Zur Diskussion um die Verschärfung der Gesetze zum unterstützten Suizid

  1. I do trust all of the ideas you’ve presented in your post. They’re very convincing and can certainly work. Nonetheless, the posts are very short for beginners. May just you please lengthen them a bit from next time? Thanks for the post. kdccddedegec

    Like

  2. Outstanding post, I conceive people should acquire a lot from this web blog its rattling user genial. So much superb info on here bfeakffgdbdk

    Like

  3. Pingback: Zu schneller kirchlicher Konsens in Deutschland? Ethikrat kritischer | Zur Freiheit berufen

  4. Pingback: Keiner überzeugt | Zur Freiheit berufen

  5. Pingback: Ein Votum für Selbstbestimmung | Zur Freiheit berufen

  6. Pingback: Noch einmal: Zum assistierten Suizid | Zur Freiheit berufen

Hinterlasse einen Kommentar